Videoüberwachung geöffnetes Tor

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
GertrudeBrü
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Videoüberwachung geöffnetes Tor

Wenn ich richtig informiert bin, darf eine Privatperson ja nur ihr eigenes Grundstück per Videoüberwachung filmen.

Familie A und Familie B streiten seit längerem über die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Familie B. Familie A befürchtet, überwacht zu werden. Familie B behauptet, sie würden nur ihr eigenes Grundstück filmen. Beide Familien teilen sich eine gemeinsame Zuwegung.

Familie B hat ein Törchen zur gemeinsamen Zuwegung und in dessen Richtung hängt auch die fragliche Videüberwachungskamera. Wenn das Tor geöffnet wird, befürchtet Familie A, dass man ein Stück der gemeinsamen Zuwegung sehen könnte. Familie B behauptet, man könne dort dann höchstens einen Fuß sehen, wenn das Tor mal geöffnet würde.

Hat Familie A einen Unterlassungsanspruch?

Greift das Persönlichkeitsrecht/Verstößt es gegen den Datenschutz, wenn ein Fuß gefilmt wird?

-- Editier von GertrudeBrü am 04.02.2017 18:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von GertrudeBrü):
Hat Familie A einen Unterlassungsanspruch?

Ja, sofern man auch nur 1mm des fremden Grundstückes sehen kann.

Der Schilderung nach würde aber nur die gemeinsame Zuwegung erfasst und da auch nur ein marginaler Teil?
Da müsste man dann man nachschauen, was genau bzüglich der gemeinsamen Zuwegung vereinbart ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
GertrudeBrü
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kamera hängt genau in Richtung des Tores. Das ist ein Holztor, wo man nicht durchguken kann aber wenn es offen steht kann man natürlich dahinter auch etwas sehen. Wenn jetzt ein Kind auf einem Bobbycar davor steht, sieht man das bestimmt auf dem Videoband.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von GertrudeBrü):
sieht man das bestimmt auf dem Video


Was denn nun?

Wird ein nicht zulässiger Bereich erfasst oder nicht?

Erst die Fakten klären.

Berry

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#4
 Von 
GertrudeBrü
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich das herausfinden? Es handelt sich um ganz furchtbare Menschen. Am liebsten würde ich eine 3 Meter hohe Mauer zwischen die Grundstücke bauen. Habe ich das recht, die Videoaufahmen einzusehen? Dann gehe ich gleich rüber und fordere das ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Die Rechtslage zu dem Thema hat sich in den letzen 4 Monaten nicht verändert ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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