Hallo,
darf man aus dem eigenen Haus heraus durch die Haustür filmen? In der Haustür ist Strukturglas. Also Fremde würden die Gesichter der vorbeilaufenden Personen nicht erkennen, wenn sie die Videos sehen würden. Aber die jenigen, die die gefilmten Personen kennen, könnten sie beispielsweise an der Statur erkennen.
Vielen Dank.
Videoüberwachung durch Strukturglas
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Zitat:Aber die jenigen, die die gefilmten Personen kennen, könnten sie beispielsweise an der Statur erkennen.
Den Sinn verstehe ich nicht. "Das muß Nachbar Meier gewesen sein, nur der ist so dick" beweist im Zweifelsfall gar nichts. Also wofür ist es dann von Nutzen? Nur um zu wissen, bei wem man einen Anfangsverdacht haben sollte?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Hauseingang wird nur von mir benutzt und befindet sich auf einem Privatgrundstück, auf dem noch ein anderes Haus steht. Normalerweise läuft man nicht an meiner Tür vorbei, es sei denn, man will zu mir. Meine Tür ist auf der hinteren Seite des Hauses. Man sieht demnach keine Passanten, die die Straße entlanglaufen.
Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen
Rein vom Mathematischen-Physikalischen Standpunkt betrachtet: Man kann die MTF bzw. PSF der Scheibe bestimmen, dann ein bischen Signal Processing machen und schon sieht man viel viel mehr. Bsp: http://grail.cs.washington.edu/projects/obscure-glass/obscure_glass_eccv10.pdf
Vom rechtlich, die Kamera ist ja im Haus und von aussen nicht sichtbar. Im Haus selbst darfst du wärend deiner Abwesenheit, und wenn keine erwünschten oder eingeladenen Personen anwesend sind, Filmen wie es dir beliebt solange nichts ausserhalb des Hauses gefilmt wird. Dann musst du auch nichts kennzeichnen oder bekanntmachen. Damit kannst du auch rechtlich sicher einen Hausfriedensbruch deines Vermieters beweisen.
Willst du auch ausserhalb Filmen, und wie gesagt nur dein (gemietetes) Grundstück, dann muss man es die Überwachung kennzeichnen. Die Kennzeichnung alleine hilft schon viele der unerwünschten Handlungen einzuschränken. Aber nicht alle. Und vorallem hift im Fall des Falles eine nicht vorhandene Aufzeichnung genau gar nichts.
Das halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen.
Die Struktur ist nicht einheitlich. Sie sieht eher chaotisch aus. Da macht sich niemand die Mühe, ob der "Unbekannte" wirklich der Vermieter ist.
Zitat:- Dauerklingeln des Vermieters
Dagegen dürfte es keine Handhabe geben. Wenn man nicht zuhause war, wird man durch das Klingeln ja nicht gestört.
Zitat:- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
S.o. "Hineinglotzen" ist weder strafrechtlich verboten noch zivilrechtlich untersagbar (sofern kein Privatgrundstück betreten wurde, ich vermute mal, das Grundstück vor dem Fenster ist nicht mitgemietet?).
ZitatDas halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen. :
Ich sehe dass Sie keine Ahnung von Signalverarbeitung haben. Hätten Sie das verlinkte Papier gelesen, hätten Sie verstanden, dass es mit einer kleineren Auflösung einfacher, bzw. weniger Rechenintensiv ist.
Zitat:ZitatDas halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen. :
Ich sehe dass Sie keine Ahnung von Signalverarbeitung haben. Hätten Sie das verlinkte Papier gelesen, hätten Sie verstanden, dass es mit einer kleineren Auflösung einfacher, bzw. weniger Rechenintensiv ist.
Ich habe das verlinkte Paper nicht gelesen, sondern nur die Bilder überflogen, wenn im Text allerdings nichts völlig anderes steht als in den Bildern, dann hat das Paper ziemlich wenig mit dem Problem zu tun.
Zitat:
Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen
1. Dürfte auch auf der Arbeit Probleme geben, oder kannst Du da den ganzen Tag sitzen und nichtstun und Deine Kamera überwachen? Außerdem gibts dafür doch mittlerweile Benachrichtigungsfunktionen per SMS oder Mail.
2. Na ja, vermutlich weil sie jemand klaut.
3. Was soll die Kamera da bringen?
4. Wie wärs mit einem Vorhang an der Tür?
5. Und was soll die Kamera da bringen, wenn laut Deiner Aussage eh niemand zu erkennen ist? Da tut es auch ein einfaches Schild, dass der Eingang überwacht ist, wenn Einbrecher abgeschreckt werden sollen.
Zitat:Zitat:
Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen
1. Dürfte auch auf der Arbeit Probleme geben, oder kannst Du da den ganzen Tag sitzen und nichtstun und Deine Kamera überwachen? Außerdem gibts dafür doch mittlerweile Benachrichtigungsfunktionen per SMS oder Mail.
2. Na ja, vermutlich weil sie jemand klaut.
3. Was soll die Kamera da bringen?
4. Wie wärs mit einem Vorhang an der Tür?
5. Und was soll die Kamera da bringen, wenn laut Deiner Aussage eh niemand zu erkennen ist? Da tut es auch ein einfaches Schild, dass der Eingang überwacht ist, wenn Einbrecher abgeschreckt werden sollen.
1. Nein, die Software benachrichtigt mich, wenn sich etwas bewegt. Und ich darf durchaus mal auf mein Handy schauen.
2. Das auch und weil eine gewisse Person meint, die Pakete in die Hand zu nehmen und zu glotzen, woher sie stammen.
3. Ruhestörung beweisen. Ein normaler Mensch klingelt nicht 10 Mal. Da merkt man, dass keiner aufmachen kann oder will.
4. Dann ist es blickdicht, aber 2. und 3. wären nicht mehr zu beweisen bzw. abzuwehren. Er steht minutenlang, um zu schauen, wie es bei mir aussieht. Ich empfinde das als Nachstellung. Immerhin kontrolliert er auch MEINE Mülltonne und schaut jeden Tag, ob meine Fenster zu sind, wenn ich abwesend bin. Kontrollfreak.
5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera.
Zitat:Zitat:- Dauerklingeln des Vermieters
Dagegen dürfte es keine Handhabe geben. Wenn man nicht zuhause war, wird man durch das Klingeln ja nicht gestört.
Zitat:- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
S.o. "Hineinglotzen" ist weder strafrechtlich verboten noch zivilrechtlich untersagbar (sofern kein Privatgrundstück betreten wurde, ich vermute mal, das Grundstück vor dem Fenster ist nicht mitgemietet?).
Das Dauerklingeln ist störend. Manchmal bin ich Zuhause und ich möchte ihn nicht sehen. Wenn er etwas wichtiges zu sagen hätte und nicht kontrollieren wollte, würde und soll er es schriftlich machen.
Das ständige Hineinglotzen und um mich herum präsent sein ist für mich Nachstellung.
Zitat5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera. :
Super, wird er dann einpacken denn solche Teile lassen sich gut verticken.
Nur ist das kein Argument für Sicherheit. Sicherheit sorgt dafür das erst gar keiner reinkommt.
Zitat:Zitat5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera. :
Super, wird er dann einpacken denn solche Teile lassen sich gut verticken.
Nur ist das kein Argument für Sicherheit. Sicherheit sorgt dafür das erst gar keiner reinkommt.
Das Ding kann Bilder an mein Handy senden, quasi in Echtzeit.
Sorry, aber wenn Dein Vermieter wirklich so ein Stalker ist, wie Du hier schilderst, dann wird die Kamera da auch nicht viel bringen.
Ich würde mich dann lieber um Zeugen (also richtige Zeugen, nicht illegale Kameraaufnahmen auf denen laut Deiner Aussage eh nur Umrisse zu erkennen wären) bemühen und Strafanzeige erstatten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten