Videobuster und deren Politik

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb393339-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Videobuster und deren Politik

Hallo zusammen,

Ich hatte mich vor einigen Wochen bei Videobuster angemeldet und dort das Angebot mit einem Gutschein wahrgenommen.
Nach 2 Wochen trudelte dann ein Schreiben via Mail rein (Mahnung). Ich sollte doch bitte den Film nun zurückschicken, mit der Forderung von 25 Euro und einem Datum, falls ich dem nicht nachkomme. Ich natürlich direkt darauf reagiert, dass ich nichts bekommen habe und auch keine weiteren Mails vom Versand des Films erhalten habe.
Darauf kam folgende Mail zurück :

Zitat:
Sehr geehrter Herr XxxX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir möchten Sie diesbezüglich höflich auf folgendes hinweisen.

Bei Verlust, Beschädigung oder Unvollständigkeit einer Sendung auf dem Hin- und
Rückweg ist eine unverzügliche Meldung Ihrerseits erforderlich.

Erfolgt keine Benachrichtigung von Ihnen, gehen wir davon aus, dass die Sendung
Ihr Ziel erreicht hat und sich bei Ihnen zuhause befindet.

Auf dem Rückweg ist es ebenso erforderlich, dass Sie sich bei uns melden. Solange
Sie uns nicht mitteilen, dass die Sendung von Ihnen bereits zurück gesendet wurde,
gehen wir davon aus, dass die Sendung noch bei Ihnen befindlich ist.

Daher ist es unabdingbar, dass Sie uns informieren.

Bei verspäteter Meldung behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die betroffenen
Titel mit einem Stückpreis von 25,00 Euro pro Filmtitel zu berechnen.

Bitte melden Sie sich früher wenn eine Sendung länger als angegeben zu Ihnen oder
zu uns unterwegs ist, damit wir rechtzeitig nachforschen können und Sie keine
Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Wir verweisen auf unsere AGB unter Abschnitt B. Besondere Geschäftsbedingungen
Verleih auf Punkt 5.

Bitte teilen Sie uns mit, warum Sie sich so spät bei uns melden.

Mit freundlichen Grüßen

Netleih Mahnwesen


Woher sollte ich denn wissen, dass der Film auf dem Weg zu mir ist. Ich habe nie eine Versandbestätigung erhalten.

Ich antwortete wie folgt :




Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe Euren Filmtitel niemals erhalten.Dieser Film ist nicht bei mir angekommen!

> Ebenfalls habe ich nicht gesehen, dass der Film versand wurde. Da ich keine
Email dazu erhalten habe.
>
> Lediglich bekomme ich jetzt eine Email vom __Mahnwesen__ mit einer Forderung und
einer Unterstellung, dass ich ein Film erhalten hätte.
>
> Sie sollten Ihren Service verbessern und Ihre DVDS wenn mit Einschreiben und
Rückschein versenden.
>
> Ausserdem nach Recherche habe ich herausgefunden, dass Sie Forderungen von
Filmen verlangen, die Sie gar nicht verschicken.
>
> Ich werde keinen Forderungen entgegenkommen und Sie auffordern mein Konto mit
sofortiger Wirkung zu löschen.
>
> Gegen ein Rechtliches Verfahren würde ich absehen solange Sie meiner
Aufforderung nachkommen.
>
> Ich bitte um schriftliche Bestätigung.



Auf meine Antwort wurde dann überhaupt nicht reagiert. Bis ich nun eine Drohung mit einem Inkassobüro erhalten habe.


Zitat:
Sehr geehrter Herr Xxxx


Sie haben bis heute nicht auf unsere Mahnungen reagiert.

Aufgrund dessen werden wir nach Ablauf der genannten Frist die Gesamtforderungen in Höhe von 25,00 Euro an ein von uns beauftragtes Inkassobüro übergeben
.

Die Frist ist der 13.02.16 mit einer Forderung von 25 Euro.


Ich habe dann wieder drauf geantwortet und nun mit einem Rechtsanwalt gedroht.

Über das Telefon sagte man mir, ich hätte mich ja nicht mal auf die Mahnung geäußert, was natürlich nicht stimmt.


Was soll ich nun tun?


Vielen Dank schon im voraus.


Lg


Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die sind spaßig. Wie sollst du denn wissen, dass es einen Verlust auf dem Transportweg gab? Kannst du hellsehen?

Zitat:
Bei verspäteter Meldung behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die betroffenen
Titel mit einem Stückpreis von 25,00 Euro pro Filmtitel zu berechnen.

Die können sie vorbehalten, was sie wollen. Den Gesetzen entspricht das nicht. Es gibt keine "Meldefrist".
Zitat:
Was soll ich nun tun?

Ich würde gar nichts weiter tun. Brieffreundschaften mit solchen Leuten bringen ja nichts.
Sollte sich ein Inkasso melden, kurz widersprechen, danach schweigen.
einem Mahnbescheid würde ich widersprechen.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass hier geklagt wird, für extrem gering.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die Gegenseite muss nachweisen das der kunde die Ware erhalten hat. (Unterschrift beim post/paketzusteller)
Schlechte karten für den verleiher
Die Weitergabe an einen inkassoladen ergibt keinen Sinn

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
... Die Weitergabe an einen inkassoladen ergibt keinen Sinn


Zumal der Forderung deren Rechtmäßigkeit bereits gegenüber dem Gläubiger widersprochen wurde, bevor die Übergabe an einen Inkassodienstleister erfolgte.

1x Hilfreiche Antwort

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