>Videobeweis(Ladendiebstahl)
(1) Innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei allen nicht-öffentlichen Stellen. Leider habe ich mir noch nicht alle nötigen Kenntnisse des Datenschutzes angeeignet, so dass ich Sie bitte an die Aufsichtsbehörde verweisen möchte.
(2) Unabhängig davon, was der Detektiv Ihnen angedroht hat, muss er beweisen können, dass Sie auch in früherer Zeit einen Diebstahl begangen haben. Eine einfache Behauptung mit einem zusätzlichen Videoband, auf dem Sie mit einigen Waren im Einkaufskorb zu sehen sind, reicht für eine Strafbarkeit nicht aus. Ihre Darstellung ist jedoch insoweit problematisch, dass man annehmen (muss), dass es sich um Waren des Kaufhauses handelt, die von dem Warenkorb in Ihre Tasche gesteckt haben. Hier muss dann genau prüfen, soweit dies möglich ist, ob diese jeweiligen Waren überhaupt geführt werden, und ob Sie mit diesen Waren erkenntlich auf anderen Videobändern (z.B. am Eingang) in das Kaufhaus hereinkamen, so dass dann ein Diebstahl auszuschliessen wäre. Aber wie gesagt, je nachdem was genau auf den Videobändern gezeigt wird, kann sich dieses negativ für Sie auswirken.
Sie sollten dieses jedoch erstmal abwarten, obwohl ich Ihre Sorge durchaus verstehen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
von Hr. J. Rönner am 07.04.2005 14:16
Status: Tao (9851 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 51 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden