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Videobeweis(Ladendiebstahl)

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Videobeweis(Ladendiebstahl)

wurde vor 3 Tagen beim Ladendiebstahl zum 1. Mal erwischt. Der Detektiv meinte er würde sich die Videobänder genauestens ansehen ob ich schon mal gestohlen habe.
Frage: Wie lange werden oder dürfen die Videoaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Da ich schon vorher einige Male Kleinigkeiten dort mitgenommen habe aber nicht erwischt worden, habe ich jetzt natürlich Angst das dies auch aufgezeichnet worden ist. Wer kann mir hierzu etwas näher dazusagen?


-- Editiert von Medio am 07.04.2005 11:55:32


von Medio am 07.04.2005 11:52
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Die Aufbewahrungsdauer liegt im Ermessen des Ladeninhabers, also unbeantwortbar.
Wie schön, daß Du endlich erwischt wurdest.
Die ehrlichen Käufer zahlen Deine Diebstähle mit.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 07.04.2005 12:23
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
"Dort etwas mitzunehmen" klingt tatsächlich etwas verharmlosend...

Kommt aber natürlich nicht nur darauf an, ob Reue gezeigt wird, sondern auch auf's Alter, eventuelle Vorstrafen...


von holiday357 am 07.04.2005 13:22
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Ist die Aufbewahrungszeit aber nicht irgendwie im Bundesdatenschutzgesetz geregelt?
Beim Diebstahl das erste Mal erwischt. Da ich meist noch andere Sachen von anderen Geschäften bei mir hatte (nicht gestohlen) habe ich diese dann in meine Jacke gesteckt (ganz ehrlich) um freie Hand zu haben beim einkaufen ! Kann man mir im nachinein noch einen Strick dadurch drehen ?
Bin 35J.


von Medio am 07.04.2005 13:45
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Guten Tag,

das Einstecken der Ware in Ihre Jackentasche vollendet den Diebstahl.

Wenn Sie mir Ihr Bundesland nennen, kann ich Ihnen Ihren Ansprechpartner bezüglich des Datenschutzes nennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 07.04.2005 13:53
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Hessen
aber es waren doch Sachen von anderen Geschäften , die auch bezahlt wurden (war/bin immer zu Fuß unterwegs)


von Medio am 07.04.2005 13:55
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
und bin bis vor 3 Tagen auch diesbzgl. nicht in Erscheinung getreten


von Medio am 07.04.2005 13:57
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Sofern es bereits bezahlte Gegenstände waren, die Sie in die Jackentasche gesteckt haben, ist natürlich kein Diebstahl vollendet. Dieses gilt nur für Sachen, die Sie noch nicht bezahlt haben.

Wenden Sie sich an die

Aufsichtsbehörde Hessen

Regierungspräsidium Darmstadt
-Kollegiengebäude-

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Telefon: (06151) 12 0
Telefax: (06151) 12 5794

E-Mail: Datenschutz@rpda.hessen.de


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 07.04.2005 13:59
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
Ja aber das ist jetzt mein Problem. Ich gebe zu das ich vor 3 Tagen gestohlen habe und von einem Detektiv des Diebstahls überführt wurde. Habe alles zugegeben !
Nun meine Frage: Er erzählte das er sich die vorangegangen Video-bänder anschauen würde und ob ich schon mal gestohlen hätte.
Da ich aber immer mit dem Fahrrad unterwegs war, hatte ich meist die Sachen bei mir und habe sie dann in den Warenkorb gelegt und irgendwann herausgeholt und eingesteckt um dann an die Kasse zu gehen um zu bezahlen. Ich weiß das klingt abenteuerlich aber kann man mir im nachinein dadurch einen Strick drehen und behaupten ich hätte auch diese Sachen gestohlen (ehrlich ich hatte sie vorher woanders gekauft u. auch bezahlt)
Und wenn der Detektiv das dann einfach behauptet, erhöht sich dann die Strafe?
Zum anderen frage ich mich warum man dann nicht vorher schon eingeschritten ist um mich zu überprüfen???????
Bitte antworten Sie mir Hr. Rönner



von Medio am 07.04.2005 14:06
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
sind die Aufbewahrungsfristen nicht bundeseinheitlich geregelt oder auf Länderebene???


von Medio am 07.04.2005 14:08
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>Videobeweis(Ladendiebstahl)
(1) Innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei allen nicht-öffentlichen Stellen. Leider habe ich mir noch nicht alle nötigen Kenntnisse des Datenschutzes angeeignet, so dass ich Sie bitte an die Aufsichtsbehörde verweisen möchte.

(2) Unabhängig davon, was der Detektiv Ihnen angedroht hat, muss er beweisen können, dass Sie auch in früherer Zeit einen Diebstahl begangen haben. Eine einfache Behauptung mit einem zusätzlichen Videoband, auf dem Sie mit einigen Waren im Einkaufskorb zu sehen sind, reicht für eine Strafbarkeit nicht aus. Ihre Darstellung ist jedoch insoweit problematisch, dass man annehmen (muss), dass es sich um Waren des Kaufhauses handelt, die von dem Warenkorb in Ihre Tasche gesteckt haben. Hier muss dann genau prüfen, soweit dies möglich ist, ob diese jeweiligen Waren überhaupt geführt werden, und ob Sie mit diesen Waren erkenntlich auf anderen Videobändern (z.B. am Eingang) in das Kaufhaus hereinkamen, so dass dann ein Diebstahl auszuschliessen wäre. Aber wie gesagt, je nachdem was genau auf den Videobändern gezeigt wird, kann sich dieses negativ für Sie auswirken.

Sie sollten dieses jedoch erstmal abwarten, obwohl ich Ihre Sorge durchaus verstehen kann.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 07.04.2005 14:16
Status: Tao (9851 Beiträge)
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