Hallo,
Ich war vor einigen Jahren teil einer Doku. Ich war damals schon nicht damit einverstanden, dass ich gefilmt werde, aber weil ich damals minderjährig war konnten meine Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben. Die Doku ist immernoch in der Mediathek eines Fernsehsenders öffentlich zugänglich. Jetzt bin ich volljährig un möchte dass diese Doku verschwindet, da sie mir sehr peinlich ist. Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
Videoaufnahmen ohne Einverständnis
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Keine, es liegt ja eine unterschriebene Einverständniserklärung vor.
Aber müsste nicht ICH selbst bestimmen können wie mit Bildern von MIR verfahren wird?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zum Zeitpunkt der Entstehung der Filmaufnahmen konntest du das noch nicht und deshalb haben deine Eltern das für dich entschieden.
Jetzt kannst du das zwar bestimmen, aber es bezieht sich ja auch etwas altes, zu dem deine Eltern die Zustimmung an deiner statt erteilt haben.
Eigentlich müsstest du deinen Eltern da den Kopf waschen. Noch besser wäre, wenn über solche Dinge grundsätzlich ein Gericht entscheiden müsste. Würde sicher vielen Kindern später das schämen über die Trash-Doku (oder eben auch seriöse Dokus) ersparen
Unmittelbar nach Erreichen der Volljährigkeit hätte man wohl mit etwas Erfoglsaussicht was machen können ...
Was denn ? Ich wäre für wirklich jeden Vorschlag dankbar.ZitatUnmittelbar nach Erreichen der Volljährigkeit hätte man wohl mit etwas Erfoglsaussicht was machen können ... :
Soweit ich das Thema noch in Erinnerung gibt es die Tendenz in der Rechtsprechung, dass die Kinder ab 8 Jahre auch ihre ausdrückliche Zustimmung geben müssen. Das können die Eltern nicht alleine entscheiden. Insofern läge dann gar keine Autorisierung für das Video vor. Ein Widerspruch dürfte also relativ aussichtsreich sein, da das gegen den eigenen Willen geschah.
Es liegt ja auch ein wichtiger Grund vor.
Ein höfliches aber bestimmtes Einschreiben an die Rechtsabteilung des Senders mit einem Verlangen zur Entfernung bzw. Sendeverbot oder Unkenntlichmachung im Beitrag sollte eigentlich ausreichen. Dabei sollte man auch eine angemessene Frist von 2,3 Wochen mit Termin setzen. "bevor man rechtliche Schritte einleitet, deren Kosten wir alle doch gerne vermeiden würden"
Man kann sich ja auch für Gegenvorschläge offen zeigen um das Problem aus der Welt zu schaffen.
Wegen der Produktionskosten könnte der Sender versucht sein erstmal auf stur zu schalten.
Dann wäre es an der Zeit einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Urheberrecht auskennt.
Kostet allerdings erstmal Geld. Ich weiß nicht ob man sich die Kosten von einer Versicherung oder dem Sender zurückholen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sender dann noch ein Interesse an einem Gerichtsprozess,inbs. in der Revision hat. Denn das Risiko ist hoch den Prozess zu verlieren. Solche Urteile können die Sender gar nicht gebrauchen da sie das Geschäftsmodell gefährden. Dann ist die Wegschaltung des Beitrags das geringere Übel. Damit wäre das Primärziel erreicht.
Der Anwalt wird sicherlich auch Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzforderungen in den Raum stellen, die bei einer schnellen Löschung im Sinne der guten Kooperation nicht mehr fällig wären.
Es wäre auch zu überlegen / prüfen inwieweit sich die Elten haftbar gegenüber dem Sender oder dem Kind gemacht haben und ob man das dann noch will.
Der erste Vorschlag mit dem Brief dürfte erstmal unschädlich sein,
ZitatSoweit ich das Thema noch in Erinnerung gibt es die Tendenz in der Rechtsprechung, dass die Kinder ab 8 Jahre auch ihre ausdrückliche Zustimmung geben müssen. :
"Ab 8" ganz sicher nicht.
Die Rechtsprechung behandelt das indessen nach noch ganz anderen Kriterien. Ich zitiere einmal dazu aus der Urteilsbegründung des LG Bielefeld, Aktenzeichen: 6 O 360/07 vom 18.09.2007:
"Nach herrschender Auffassung bedürfen Minderjährige im Alter von 8 bis einschließlich 17 Jahren zur Einwilligung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Darüber hinaus ist stets auch die Einwilligung des Minderjährigen selbst erforderlich, sofern er einsichtsfähig, d. h. in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken. Dabei kann in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden (vergl. Nachweise bei Libertus, ZUM 2007, 621 ff. (624))."
Zitat:
Ein höfliches aber bestimmtes Einschreiben an die Rechtsabteilung des Senders mit einem Verlangen zur Entfernung bzw. Sendeverbot oder Unkenntlichmachung im Beitrag sollte eigentlich ausreichen. Dabei sollte man auch eine angemessene Frist von 2,3 Wochen mit Termin setzen. "bevor man rechtliche Schritte einleitet, deren Kosten wir alle doch gerne vermeiden würden"
Darauf wird sich der Sender schon aus dem Grund kaum einlassen, hier unerwünschte Präzedenzfälle zu schaffen.
Zitat:
Wegen der Produktionskosten könnte der Sender versucht sein erstmal auf stur zu schalten.
Dann wäre es an der Zeit einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Urheberrecht auskennt.
Mit Urheberrecht hat das nichts zu tun, hier geht es ausschließlich um Persönlichkeitsrechte.
Wenn sich nachweisen lässt, daß der damals Minderjährige schon seinerzeit dagegen war, gefilmt zu werden, dürften die Chancen gar nicht so arg schlecht sein. Aber genau das ist das Problem: man wird das nicht nachweisen können, und dann gilt die Einwilligung der Eltern, und die des Minderjährigen wird man vermutlich als stillschweigend gegeben unterstellen, denn sonst hätte er sich wohl nicht filmen lassen...
Insofern steht und fällt die Sache vermutlich mit der Beweisbarkeit.
Zitatund die des Minderjährigen wird man vermutlich als stillschweigend gegeben unterstellen, denn sonst hätte er sich wohl nicht filmen lassen... :
Das ist das Problem.
Entweder stellt man sich auf den Standpunkt "ich wusste damals nicht, was das bedeutet", dann war man nicht in der Lage die Bedeutung zu erkennen und hatte eh kein Mitspracherecht.
Oder man stellt sich auf den Standpunkt "ich wusste was dies bedeutet (und war dagegen)", dann wird man sich fragen lassen müssen, wieso man dann mit gemacht hat, weil die Ablehnung hätte auch ein Jugendlicher ja locker zum Ausdruck bringen können.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten