Hallo,
meiner Freundin wurde ein Arbeitsvertrag angeboten in dem eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehalts vereinbart ist, bei eigener nichtfristgerechter Kündigung bzw. bei Kündigungen des Arbeitgebers, die duch schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers verursacht wurde. Weiterer Regress wird sich ausdrücklich offengehalten.
Ist das arbeitsrechtlich ok?
der Arbeitgeber möchte nicht auf den Passus verzichten, kann man das evtl sogar unterschreiben weil es ohnehin nicht gültig ist?
Für eine schnelle Antwort (mit Quelle wenns geht) wäre ich dankbar.
Der Vertrag muß diese Woche noch raus.
Grüße
arkun
Vetragsstrafe bei eigener Kündigung rechtens ???
13. Januar 2003
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Frage vom 13. Januar 2003 | 13:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vetragsstrafe bei eigener Kündigung rechtens ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2003 | 13:13
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
der Arbeitgeber hat das recht bei nicht fristgerechter Kündigung eine Ersatzkraft einzustellen, die die Arbeiten übernimmt. Die Kosten hierfür können dem ehemaligen Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden, wenn dieser nicht fristgerecht kündigt, soweit ich weiss. Ob diese Kosten dann in Höhe eines Bruttoentgeltes ausfallen oder noch höher liegen ist dann die Frage. Der Arbeitgeber könnte also auch ohne diesen Absatz im Vertrag Geld einfordern.
#2
Antwort vom 16. Januar 2003 | 10:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jep... danke!
Hat sich aber erledigt, die lassen nicht mit sich reden, insofern hat sie das Angebot abgelehnt.
Grüße
arkun
Und jetzt?
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