Vetrag rechtens?

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sumibad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vetrag rechtens?

Hallo ich habe an einer Privat Schule gelernt und die Ausbildung abgeschlossen. ich muss dafür Schulgeld zahlen in Höhe von 9660 €.
mit einer monatlichen Rate von 135 €. Ich zahle seit 5 Jahren mein Geld regelmäßig. Heute wollte ich schauen wie lange ich noch zahlen muss und stellte etwas fest.
Ich habe im August 2007 begonnen und ende wäre july 2013. In meiner Zahlungsvereinbarung mit der Schule, ist ein Fehler, dort steht August 2006 und ende July 2012. Der Vertrag wurde von beiden Patein unterschrieben und läuft so falsch seit 5 Jahren. Bin ich nun fertig mit zahlen und die Schule hat pech weil der Vertrag bindent ist oder nicht.Die Schule bucht nemlich schon seit 5 Monaten länger ab, Heute ist der 5.01.2013.Ist das rechtens denn sie haben ja nur eine unterschriebene einzugsermächtigung bis july 2012 !


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Offinsichtliche Tippfehler sind unerheblich.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Offinsichtliche Tippfehler sind unerheblich.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sumibad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Du kannst dich natürlich darauf berufen, dass die Einzugsermächtigung nicht mehr gültig ist, und sie dir bitte eine Rechnung zukommen lassen sollen.

Das entbindet dich aber nicht von der Zahlungspflicht, nur weil sich im Zahlungsplan ein Tippfehler eingeschlichen hat.

Alternativ kannst du die Schule auch einfach bis Juli weiter abbuchen lassen und damit ist die Sache dann ohne weiteren Aufwand (und Kosten) erledigt.

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