Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB allein einklagbar?

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobi89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB allein einklagbar?

Hallo zusammen,

Person A bestellte Ware bei Firma B, B lieferte nicht, A hat Mahnung versendet mit der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB , B zahlt jedoch nur die nicht gelieferte Ware zurück, nicht jedoch die Verzugspauschale.

Ist die Verzugspauschale selbst einklagbar?
Habe bisher kein Urteil darüber gefunden.

Da mehrere Kategorien passen würden, habe ich es in die Kategorie "Inkasso" geschrieben, da es sich um Einzug von Forderungen handelt.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wegen 40 EUR willst du klagen? Ernsthaft?
Ja, auch diese ist einklagbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Na klar, du kannst prinzipiell jeden beliebigen Betrag einklagen, wenn du möchtest.

0x Hilfreiche Antwort

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