Hallo Zusammen,
ich bin selbstständiger Elektriker und habe ein Problem mit einem Kunden.
Der Kunde ist Bauträger und wir haben für ihn die Rohbauinstallation an einem seiner Häuser im Juli abgeschlossen.
Bis Mitte Dezember haben wir von dem Kunden nichts mehr gehört und jetzt soll die Fertiginstallation von Schalter / Steckdosen sowie Verteilung umgehend erledigt werden.
Da wir keine Termine für diesen Kunden absehen konnten, da er uns keinerlei Informationen für den weiteren Bauverlauf zur Verfügung stellte, können wir mit den Arbeiten frühestens in zwei Wochen beginnen.
Jetzt hat der Kunde uns eine Verzugsanzeige gesendet, dass wenn wir die Arbeiten nicht bis kommenden Montag fertigstellen, er eine Ersatzvornahme durchführt und uns die Kosten in Rechnung stellt.
Kann mir jemand sagen inwieweit er hierzu Berechtigt ist?
Hinweis: Die Beauftragung erfolgte ohne die Hinzuziehung der VOB
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Verzug gerechtfertigt?
4. Januar 2017
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Frage vom 4. Januar 2017 | 18:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug gerechtfertigt?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2017 | 18:54
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatJetzt hat der Kunde uns eine Verzugsanzeige gesendet, dass wenn wir die Arbeiten nicht bis kommenden Montag fertigstellen, er eine Ersatzvornahme durchführt und uns die Kosten in Rechnung stellt. :
Da hilft nur eben der Verzugsanzeige zu widersprechen, mit dem Hinweis auf Behinderung weil kein Zeitplan vorgegeben war.
#2
Antwort vom 4. Januar 2017 | 19:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 4. Januar 2017 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann mir jemand sagen inwieweit er hierzu Berechtigt ist? :
Kann sein oder auch nicht.
Kommt darauf an, was genau man da vertraglich vereinbart hat.
Und jetzt?
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