Verzug gerechtfertigt?

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
badigol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug gerechtfertigt?

Hallo Zusammen,

ich bin selbstständiger Elektriker und habe ein Problem mit einem Kunden.

Der Kunde ist Bauträger und wir haben für ihn die Rohbauinstallation an einem seiner Häuser im Juli abgeschlossen.

Bis Mitte Dezember haben wir von dem Kunden nichts mehr gehört und jetzt soll die Fertiginstallation von Schalter / Steckdosen sowie Verteilung umgehend erledigt werden.

Da wir keine Termine für diesen Kunden absehen konnten, da er uns keinerlei Informationen für den weiteren Bauverlauf zur Verfügung stellte, können wir mit den Arbeiten frühestens in zwei Wochen beginnen.

Jetzt hat der Kunde uns eine Verzugsanzeige gesendet, dass wenn wir die Arbeiten nicht bis kommenden Montag fertigstellen, er eine Ersatzvornahme durchführt und uns die Kosten in Rechnung stellt.

Kann mir jemand sagen inwieweit er hierzu Berechtigt ist?

Hinweis: Die Beauftragung erfolgte ohne die Hinzuziehung der VOB

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von badigol):
Jetzt hat der Kunde uns eine Verzugsanzeige gesendet, dass wenn wir die Arbeiten nicht bis kommenden Montag fertigstellen, er eine Ersatzvornahme durchführt und uns die Kosten in Rechnung stellt.

Da hilft nur eben der Verzugsanzeige zu widersprechen, mit dem Hinweis auf Behinderung weil kein Zeitplan vorgegeben war.

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
badigol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von badigol):
Kann mir jemand sagen inwieweit er hierzu Berechtigt ist?

Kann sein oder auch nicht.
Kommt darauf an, was genau man da vertraglich vereinbart hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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