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Verzug des Bauträgers: Handwerker zum aufholen?

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Verzug des Bauträgers: Handwerker zum aufholen?

Hallo,

unser Neubau soll laut Vertrag zum 15.6. (also in weniger als zwei Wochen) fertiggestellt sein; laut Vertrag haben wir bei Überschreitung Anspruch auf Schadenersatz. Für mich ist relativ sicher, dass der Bauträger 1-2 Wochen Verspätung hat.

Unsere Planung sieht so aus:
Ende Juni (einschl. langer Wochenenden) und Anfang Juli führen wir selbst einiges an Arbeiten aus (Malerarbeiten, Bodenbeläge in einigen Räumen etc.). Mitte Juli wird umgezogen; danach müssen wir unsere alte Wohnung renovieren, die am 31.7. zu übergeben ist.
Meine zwei Wochen Urlaub im Juli kann ich nicht verschieben.

Frage: Fällt es auch unter Schadenersatzanspruch, dass wir Handwerker organisieren, die uns darin unterstützen, unsere Eigenleistung in der dann kürzeren Zeit fertigzustellen, damit wir den Umzugstermin einhalten können?

Gruß,

der_smo



von der_smo am 03.06.2011 15:28
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Verzug des Bauträgers: Handwerker zum aufholen?
Das Problem bei einem 'Anspruch auf Schadensersatz' ist immer, die Höhe des Schadens gerichtsfest nachzuweisen.
Dazu gehört auch der Nachweis, das die Beauftragung von externen Handwerkern notwendig war. Die Baufirma wird im Streitfall vermutlich argumentieren, das sie keine Chance bekommen hat, diese Arbeiten selbst durchzuführen.

Ich würde daher frühzeitig mit der Baufirma reden, wie diese sich die Schadensbegrenzung vorstellt und mir eventuelle Zusagen schriftlich geben lassen.

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von gaga92 am 04.06.2011 19:16
Status: Legende (289 Beiträge)
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