Verzug des Bauträgers: Handwerker zum aufholen?
Hallo,
unser Neubau soll laut Vertrag zum 15.6. (also in weniger als zwei Wochen) fertiggestellt sein; laut Vertrag haben wir bei Überschreitung Anspruch auf Schadenersatz. Für mich ist relativ sicher, dass der Bauträger 1-2 Wochen Verspätung hat.
Unsere Planung sieht so aus:
Ende Juni (einschl. langer Wochenenden) und Anfang Juli führen wir selbst einiges an Arbeiten aus (Malerarbeiten, Bodenbeläge in einigen Räumen etc.). Mitte Juli wird umgezogen; danach müssen wir unsere alte Wohnung renovieren, die am 31.7. zu übergeben ist.
Meine zwei Wochen Urlaub im Juli kann ich nicht verschieben.
Frage: Fällt es auch unter Schadenersatzanspruch, dass wir Handwerker organisieren, die uns darin unterstützen, unsere Eigenleistung in der dann kürzeren Zeit fertigzustellen, damit wir den Umzugstermin einhalten können?
Gruß,
der_smo
von der_smo am 03.06.2011 15:28
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