Ich habe Möbel gekauft mit voraussichtlichem Liefertermin in 4-6 Wochen. Überraschenderweise konnte nach nur einer Woche schon geliefert werden. Leider war die Ware beschädigt, so dass die Annahme verweigert wurde. Die Ersatzlieferung soll nun frühestens (!) in vier Wochen kommen.
Meine Frage:
Ab wann ist der Verkäufer nun in Verzug zu setzen?
Kann man sagen "Ab Vertragsabschluss hat er - wie vereinbart- 4-6 Wochen Zeit zu liefern"? Oder beginnt diese Rechnung mit einer Fehllieferung neu?
Wie sähe es aus, wenn die erste Lieferung nicht nach einer Woche erfolgt, sondern nach den vereinbarten sechs Wochen... und die Ware ist beschädigt. Wie lange hat er dann wieder Zeit einen Ersatz zu liefern? Wieder 4-6 Wochen?
Verzug - ab wann?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Er befindet sich gar nicht in Verzug, da ein voraussichtlicher Liefertermin ausgemacht wurde.
Nur du kannst Ihn schriftlich unter Setzung einer angemessen Frist nach Datum in Verzug setzen.
Liefert er in der von dir angemessen gesetzten Frist die Artikel nicht, befindet er sich in Verzug und du kannst vom Kaufvertrag zurück treten.
ZitatEr befindet sich gar nicht in Verzug, da ein voraussichtlicher Liefertermin ausgemacht wurde. :
Nur du kannst Ihn schriftlich unter Setzung einer angemessen Frist nach Datum in Verzug setzen.
Liefert er in der von dir angemessen gesetzten Frist die Artikel nicht, befindet er sich in Verzug und du kannst vom Kaufvertrag
zurück treten.
Ich wäre mir da nicht so sicher.
Es WURDE bereits (mangelhaft) geliefert und da wäre ich mir nicht so sicher, ob die ursprüngliche Vereinbarung über den voraussichtlichen Liefertermin nicht erledigt ist.
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ZitatEs WURDE bereits (mangelhaft) geliefert und da wäre ich mir nicht so sicher, ob die ursprüngliche Vereinbarung über den voraussichtlichen Liefertermin nicht erledigt ist. :
Ich stimme Dir da durchaus zu, nur was ziehst Du daraus für Konsequenzen, die Dich zu der Aussage
ZitatIch wäre mir da nicht so sicher. :
bringen. Vor allem: Bezüglich was wärst Du Dir nicht so sicher?
Dass eine angemessene Frist für die Nacherfüllung gesetzt werden kann, steht absolut außer Frage.
Oh, da ist leider wohl ein Teil des Posts in den ewigen Jagdgründen des Netzes verlorengegangen.
Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob man für die Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung tatsächlich wieder 4-6 Wochen akzeptieren muss.
Aus persönlicher Erfahrung weiss ich, dass Händler durchaus auch die Möglichkeit haben eine Küche nach Aufmaß innerhalb von drei Werktagen liefern(!) zu lassen, entsprechende Bezahlung vorausgesetzt. Ich denke im Zuge einer Gewährleistung könnte es einem Händler zuzumuten sein eine solche Option wahrzunehmen.
Zitat:da wäre ich mir nicht so sicher, ob die ursprüngliche Vereinbarung über den voraussichtlichen Liefertermin nicht erledigt ist.
Ich denke mit der Lieferung kommt den ursprüngliche Liefertermin nur noch eine Indizfunktion zu.
Eine angemessene Frist bei Nachbesserung beträgt in der Regel 14 Tage.
Bei Möbeln könnte man auch noch mit 21-30 Tagen argumentieren, wenn die ursprüngliche Vereinbarung über den voraussichtlichen Liefertermin 4-6 Wochen beträgt.
Hier aber dürften 14 Tage ausreichend sein, da der Händler offensichtlich keine 6 Wochen Lieferzeit benötigt hat.
Das ganze dann dem Händler per Einschreiben mit Frist nach Datum mitteilen.
Okay. Danke für die Meinungen.
Wie ich aber auch herauslese, hat das ohnehin keinen Wert, da ich auch ohne Verzug - aufgrund von Fernabsatzrecht - zurücktreten könnte vom Vertrag. Und ein (materieller) Schaden entsteht mir ja nicht. Aber nun gut...
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