Hallo,
in meinem Mietvertrag ist ein ordentliches Kündigungsrecht beider Seiten für 24 Monate vereinbart.
Der Mietvertrag beginnt am 15.10.2012 und der Verzicht endet laut Vertrag am 14.10.2014.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist?
Kann ich zum 14.10.2014 kündigen oder ab 14.10. kündigen?
Da der Mietvertrag in der Mitte des Monats begann, kann ich zur Mitte des Monats kündigen? Oder gilt auch hier Ende des Monats also 31.10.2014?
Danke für Infos dazu,
fr.muffin
Verzicht ordentl. Kündigungsrecht- Kündigungsfrist
31. Januar 2014
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Frage vom 31. Januar 2014 | 16:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht ordentl. Kündigungsrecht- Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 31. Januar 2014 | 16:46
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Verzicht endet laut Vertrag am 14.10.2014.
Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag des Novembers zum 31.01.2015
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#2
Antwort vom 1. Februar 2014 | 09:14
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
quote:
Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag des Novembers zum 31.01.2015
von Liane46 am 31.01.2014 16:46
Es gibt im Sachverhalt keinerlei Informationen, die diese Aussage rechtfertigen könnten.
Ob eine Kündigung zum nächsten Monatsende nach Ablauf der Ausschlussfrist - selbstverständlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist - möglich ist oder ob die Kündigung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist erklärt werden kann, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.
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#3
Antwort vom 1. Februar 2014 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also im Mietvertrag steht nur dieser eine Satz:
Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2012 und ist von unbestimmter Dauer. Beide Parteien verzichten aber für den Zeitraum von 24 Monaten, also bis zum 14.10.2014 auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Deshalb die Frage, ob ich die Kündigung erst nach dem 14.10.2014 einreichen, oder zu diesem Termin (bzw. zum 31.10.2014) kündigen kann?
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