Verzicht auf mündliche Verhandlung ja oder nein?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)
Verzicht auf mündliche Verhandlung ja oder nein?

Guten Morgen,
ich bräuchte Hilfe in folgender Situation:

Meine Steuererklärung für das Jahr 2010 wurde am 06.12.2014 elektronisch per ELSTER übermittelt. Anschließend wurde die komprimierte Steuererklärung in den Briefkasten des Finanzamtes eingeworfen. Dies geschah gemeinsam mit meiner Frau, beide Erklärungen wurden an diesem Tag eingeworfen.

Als im April immer noch keine Antwort vom Finanzamt vorlag, fragten wir dort nach und es hieß diese sei nicht eingegangen. Nach kurzer Schilderung des Sachverhalts wurden wir aufgefordert diese neu einzureichen. Dieser Aufforderung kamen wir nach indem wir die damals vom Programm erstellte Kopie für die eigenen Unterlagen beim Finanzamt abgaben, also keine komprimierte sondern eine komplette Steuererklärung.

Meine Frau erhielt daraufhin nach einiger Zeit ihren Bescheid und bekam eine Steuerrückzahlung, meine jedoch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist abgelaufen sein.
Nach einem Einspruch dagegen, wurde erläutert, dass aufgrund von erhaltenen Lohnersatzleistungen die Frist meiner Frau sieben Jahre betragen hätte und dasher veranlagt wurde.
Von mir wurde eine Transportticketnummer oder ähnliches verlangt womit nachvollziehbar sei, dass die elektronische übermittelt wurde. Diese Nummer hatte ich glücklicherweise notiert, mit dieser konnte der Eingang vom Rechenzentrum in Hannover auch nachvollzogen und bestätigt werden.
Nach einigem schriftlichen und telefonischen Hin und Her wurde daraufhin der Einspruch trotzdem abgelehnt mit der Begründung, dass die passende komprimierte Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde.

Daraufhin habe ich Klage gegen das Finanzamt eingereicht, da diese defintiv unter Zeugen eingeworden wurde. Ich bin nun vom Finanzgericht um einige Dinge gebeten worden, zu denen ich etwas Hilfe bräuchte bzw. Fragen hätte:

1. Ich soll bei Verzicht auf mündliche Verhandlung eine Erklärung darüber abgeben!
2. zukünftige Schreiben mit Zweitschrift
3. ob Einverständnis mit Entscheidung durch Berichterstatter
4. Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift benennen eine schriftliche Äußerung über den Einwurf beibringen.

Wie soll ich mich im Bezug auf 1. und 3. verhalten. Ist das sinnvoll/ratsam oder eher nicht?

Gibt es zu 4. oder grundsätzlich noch irgendwas zu beachten oder sinnvolles ergänzendes was ich tun könnte?

Allgemein Hinweise darauf was ratsam wäre, würden mir vielleicht auch helfen! Wie schätzt ihr allgemein die Erfolgsaussichten ein? Ich meine, ich habe alles richtig gemacht, was in meinem Ermessen lag, da kann ich doch nun nicht der Leidtragende sein?

VG
Klaus

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