Verzicht auf Unternehmensdarlehn

14. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
berggeist
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)
Verzicht auf Unternehmensdarlehn

hallo,

ich habe von meinem Chef zusätzlich zu meinem Gehalt über das letzte jahr noch ein Dahrlehn in höhe von 5000 Euro bekommen.
alles sauber vertraglich festgehalten.

im rahmen einer einigung mit meinem chef, verzichtet er auf die Rückforderung des dahrlehns.

jetzt zu meiner frage: muß ich das dahrlehn irgendwie einkommensteuerlich behandeln?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wenn das Arbeitsverhältnis ursächlich für den Verzicht war, liegt m.E. Arbeitslohn vor.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nogger90
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo berggeist,

wie mein Vorredner schon sagte ist zu prüfen in wie weit der Verzicht mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung steht. Da aber davon auszugehen ist, dass das Darlehen schon alleine wegen dem Arbeitsverhältnis gewährt worden ist, würde ich es als Arbeitslohn einstufen.

Dabei ist es der Dalrehensvertrag von entscheidener Bedeutung.

Gruß
Nogger90

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen! (BGH-Urteil von 1965)"

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