Verzicht auf Fahrerlaubnis bei Drogenfahrt und Gelegenheitskonsum

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
stackem
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf Fahrerlaubnis bei Drogenfahrt und Gelegenheitskonsum

Hallo,

ich bin im April von Berlin nach München gefahren und da mein Auto sehr alt ist bin ich nach einem Parkplatz auf der Autobahn nur sehr langsam vorangekommen. Dabei kam gegen 23 Uhr in Bayern ein Polizeiwagen vorbei und hat mich dann rausgezogen.

Vor der Fahrt habe ich mit Freunden 1-2 Joints im Auto geraucht. (sehr dumm, ich weiss)

Der Beamte merkte, dass es im Auto nach Marihuana roch und darauf hin durchsuchten die beiden Polizisten das Auto danach. Sie fanden einen Joint und ich musste einen Urintest machen. Dieser war positiv und danach ging es zur Blutentnahme.

Jetzt kam ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde mit dem Betreff: "Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis"

Darin sind folgende Werte bei der Blutuntersuchung festgestellt worden:
Cannabis: 5,9 ng/ml
THC-Carbonsäure 46,9 ng/ml

Ansonsten hatte ich keine Drogen und ich konsumiere sonst auch nichts. Auch keinen Alkohol.

Es wird von einem aktuen Cannabis-Konsum gesprochen.

Zu meinem Rauchverhalten sei zu sagen, dass ich gerne am Wochenende mal mit Freunden einen rauche.

Beim Schreiben ist auch eine Verzichtserklärung und ich weiss nicht, ob es besser ist eine Stellungnnahme abzugeben oder einfach die Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Kann ich in der Stellungnnahme noch irgendetwas bewirken oder wird man mir sowieso die Fahrerlaubnis entziehen?

Kann da jemand mit einem Rat weiterhelfen, wie ich meinen Führerschein am ehesten/schnellsten wiederbekomme?

Lieben Grüß,
stackem

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Vorweg:
Mit der Verzichtserklärung wäre die Sache schnell und kostengünstig abgeschlossen und und man könnte sich mit voller Kraft auf den zügigen Neuerwerb (der eine MPU voraussetzen wird) konzentrieren. Das sollte man nicht unterschätzen - siehe unten.

In diesem Fall könnte man auf dieshier verweisen:
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/vgh-muenchen-kein-entzug-der-fahrerlaubnis-nach-einmaliger-fahrt-unter-cannabiseinfluss
Der VGH Bayern vertritt die Ansicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde erst eine MPU anordnen muss, bevor sie den FS entziehen darf und ein direkter Entzug (ohne vorherige MPU) im Regelfall nicht erlaubt ist.
Allerdings steht der VGH mit dieser Entscheidung ziemlich allein da, Gerichte in anderen Bundesländern sehen das anders, und ich persönlich glaube auch nicht, dass die Entscheidung eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht überleben wird.

Ob dieser Winkelzug erfolgreich sein wird, steht in den Sternen. Man zieht das Verfahren damit ordentlich in die Länge und halst sich noch zusätzliche Kosten/Gebühren auf. Wenn die Priorität auf möglichst schnellem Neuerwerb des FS liegt, ist es meist nicht geschickt, das Verfahren in die Länge zu ziehen. In Verwaltungsangelegeheiten mahlen die Mühlen von Behörden und Gerichten oft langsam.
Ich mache es mal plakativ: Wenn Sie alle rechtlichen Register ziehen, haben Sie 2-3 Jahre Verfahrensdauer mit ungewissem Augang und ungewissen Kosten (Anwalt, Gericht). Vielleicht gewinnen Sie, vielleicht auch nicht. Wenn Sie jetzt die Sache auf sich beruhen lassen und den FS zurückgeben, dann können Sie in spätestens 1 Jahr den FS relativ sicher neu erwerben (wenn Sie sich halbwegs vernünftig anstellen).
Allein aus Aufwand/Nutzen-Gründen könnte es daher sinnvoll sein, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.

Wenn Sie unbedingt eine Stellungnahme abgeben wollen und die Verzichtserklärung nicht unterschreiben wollen, dann sollten Sie die Stellungnahme vorher mit einem Anwalt beraten. Von einer eigenmächtigen Stellungnahme rate ich unbedingt ab. Damit reiten Sie sich eventuell noch tiefer rein. Alles was Sie schreiben, fliegt Ihnen bei der MPU wieder um die Ohren. (Der MPU-Gutachter bekommt Einblick in Ihre Führerschein-Akte.)


-- Editiert von drkabo am 09.06.2017 10:32

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