Verwirkung einer Forderung

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Verwirkung einer Forderung

Ich möchte an dieses Forum mich wenden und Euch bitten mich detaillierter aufzuklären,sicher hat der/die schon Erfahrungen.

Was bedeutet eigentlich Verwirkung einer Forderung,und was hat es zu bedeuten,daß die Grundlage hierzu eine über 10 Jahre nicht bearbeitete Forderung sein soll?
Was bedeutet nicht bearbeitete Forderung genau?
Welche Gesetztesgrundlage gibt es hierfür?

Danke im Vorraus für Eure Zuschriften....

Liebe Grüße aus Berlin

Reinhard Baust

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also eine Forderung kann verwirkt sein, wenn sie längere Zeit nicht beigetrieben wurde bzw. es für den Schuldner den Anschein gemacht hat das nicht mehr beigetrieben wird.
Das heißt wenn du z.b. einen Titel hast und dich 10 Jahre nicht meldest und nicht vollstreckt wird usw. dann kann sogar ein Titel verwirkt sein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was bedeutet eigentlich Verwirkung einer Forderung,und was hat es zu bedeuten,daß die Grundlage hierzu eine über 10 Jahre nicht bearbeitete Forderung sein soll?


Du redest von einer Titulierten Forderung ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen