Ich möchte an dieses Forum mich wenden und Euch bitten mich detaillierter aufzuklären,sicher hat der/die schon Erfahrungen.
Was bedeutet eigentlich Verwirkung einer Forderung,und was hat es zu bedeuten,daß die Grundlage hierzu eine über 10 Jahre nicht bearbeitete Forderung sein soll?
Was bedeutet nicht bearbeitete Forderung genau?
Welche Gesetztesgrundlage gibt es hierfür?
Danke im Vorraus für Eure Zuschriften....
Liebe Grüße aus Berlin
Reinhard Baust
Verwirkung einer Forderung
26. Mai 2009
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Frage vom 26. Mai 2009 | 12:08
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
Verwirkung einer Forderung
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#1
Antwort vom 26. Mai 2009 | 12:28
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 224x hilfreich)
Also eine Forderung kann verwirkt sein, wenn sie längere Zeit nicht beigetrieben wurde bzw. es für den Schuldner den Anschein gemacht hat das nicht mehr beigetrieben wird.
Das heißt wenn du z.b. einen Titel hast und dich 10 Jahre nicht meldest und nicht vollstreckt wird usw. dann kann sogar ein Titel verwirkt sein
#2
Antwort vom 27. Mai 2009 | 08:42
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:
Was bedeutet eigentlich Verwirkung einer Forderung,und was hat es zu bedeuten,daß die Grundlage hierzu eine über 10 Jahre nicht bearbeitete Forderung sein soll?
Du redest von einer Titulierten Forderung ?
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