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Verwirkung des Widerrufsrechts nach einem halben Jahr – AG Bielefeld

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
28.11.2008 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 3392 Aufrufe
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Widerruf, Verwirkung

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Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.“

Das Amtsgericht Bielefeld hat in seinem Urteil vom 20.08.2008 entschieden, dass nach der Ausübung des Widerrufrechts das Rückabwicklungsrecht verwirkt werden kann, weil er bei der anschließenden Korrespondenz am 26.02.2008 auf eine E-Mail des Verkäufers hinsichtlich der Rückabwicklung erst reagierte. Das Amtsgericht Bielefeld sieht bei einem Zeitmoment von einem halben Jahr den Verwirkungstatbestand als gegeben an.

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