Guten Tag,
eine Bäckerei möchte gerne eine Serie von Fastnachtskrapfen anbieten und diese nach berühmten Deutschen benennen. Z.b. Einstein-Krapfen, Bismarck-Krapfen, Göthe-Krapfen, etc. - nun zu den Fragen:
1. Darf der Name "Göthe-Krapfen" verwendet werden?
2. falls nicht, dann evtl. "Johann-Wolfgang"
3. Dürfen Bilder der Persönlichkeiten in das Schaufenster gestellt werden?
4. Darf deren Geschichte auf einem Plakat gedruckt werden?
Danke für Antworten
RGL
Verwendung von berühmten Namen
28. Januar 2017
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Frage vom 28. Januar 2017 | 13:23
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von berühmten Namen
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#1
Antwort vom 28. Januar 2017 | 14:15
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
eine Bäckerei möchte gerne eine Serie von Fastnachtskrapfen anbieten und diese nach berühmten Deutschen benennen. Z.b. Einstein-Krapfen, Bismarck-Krapfen, Göthe-Krapfen, etc. - nun zu den Fragen:
1. Darf der Name "Göthe-Krapfen" verwendet werden?
2. falls nicht, dann evtl. "Johann-Wolfgang"
3. Dürfen Bilder der Persönlichkeiten in das Schaufenster gestellt werden?
4. Darf deren Geschichte auf einem Plakat gedruckt werden?
Schwer zu sagen, es gibt ja auch Goethe-Schulen und Goethe-Universitäten.
Mal eine andere Überlegung: wenn ich als Kunde nicht gerade in Weimar dieses Hefekleingebäck in einer Bäckerei sehen würde, würde ich mich wundern, warum in z.B. in Gelsenkirchen Goethe-Krapfen angeboten werden und deswegen nachfragen.
Nicht, daß das Verkaufspersonal wegen der dauernden Nachfragen dann irgendwann die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und stöhnt:
Herr, die Not ist groß - die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.
Außerdem sollte man den Namen richtig schreiben, Goethe schreibt sich nicht mit ö.
-- Editiert von BudWiser am 28.01.2017 14:20
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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