Hallo,
ist die Verwendung der geschützten (Dienstleistungs-)Wort-Marke als Name für einen YouTube-Kanal eine rechtserhaltende Nutzung?
LG
Bernd
Verwendung von Youtube-Name = rechtserhaltende Nutzung?
25. Februar 2017
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Frage vom 25. Februar 2017 | 17:13
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwendung von Youtube-Name = rechtserhaltende Nutzung?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2017 | 09:18
Von
Status: Lehrling (1523 Beiträge, 669x hilfreich)
Zitatist die Verwendung der geschützten (Dienstleistungs-)Wort-Marke als Name für einen YouTube-Kanal eine rechtserhaltende Nutzung? :
Das richtet sich danach, für welche Dienstleistungen die Marke eingetragen ist, und inwieweit die Verwendung als Kanalbezeichnung eine Benutzung als Marke im geschäftlichen Verkehr für die betreffende Dienstleistung anzusehen wäre.
RK
#2
Antwort vom 3. März 2017 | 04:06
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:
Das richtet sich danach, für welche Dienstleistungen die Marke eingetragen ist, und inwieweit die Verwendung als Kanalbezeichnung eine Benutzung als Marke im geschäftlichen Verkehr für die betreffende Dienstleistung anzusehen wäre.
RK
Interessant, und für welche Dienstleistungen müsste eine Marke eingetragen sein wenn sie als youtube-Kanalbezeichnung benutzt werden soll?
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#3
Antwort vom 6. März 2017 | 22:58
Von
Status: Lehrling (1523 Beiträge, 669x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Das richtet sich danach, für welche Dienstleistungen die Marke eingetragen ist, und inwieweit die Verwendung als Kanalbezeichnung eine Benutzung als Marke im geschäftlichen Verkehr für die betreffende Dienstleistung anzusehen wäre.
RK
Interessant, und für welche Dienstleistungen müsste eine Marke eingetragen sein wenn sie als youtube-Kanalbezeichnung benutzt werden soll?
Diejenigen Dienstleistungen, die unter dem Kennzeichen angeboten/erbracht werden, sollten bei der Markenanmeldung auch angegeben werden, damit die Marke auch rechtserhaltend genutzt werden kann bzw. genutzt wird.
RK
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