Hallo an alle,
letztes jahr wurden von mir und meinen Kollegen Fotos gemacht um daraus, so hat es zumindest unser Arbeitgeber gesagt, Weihnachtsgeschenke zu machen. (ok das ist schon schräg ich weiß)
Jetzt hat mein Arbeitgeber aus diesen Fotos Werbeflyer gemacht ohne das ich (wir) dazu gefragt wurden ob wir das wollen.
Weiter wurde ich darauf hingewissen das auch Bilder von mir bei Facebook zu finden sind. Auch da macht mein Arbeitgeber mit Bilder Werbung für sich. Davon wußte ich auch nichts...
Es wurde von mir keine schriftliche Einwilligung gegeben für diese Nutzung.
Jetzt meine Fragen:
Ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht?
Und was kann ich dagegen tun?
Verwendung von Fotos die während der Arbeit gemacht wurden.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sind die Mitarbeiter auf den Bildern Beiwerk oder im Vordergrund?
Die Mitarbeiter sind im Vordergrund. Gestellte Gruppenfotos und Einzelportrais.
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Mir würde das auch gewaltig gegen den Strich gehen.
Hast Du den AG schon darauf angesprochen, dass Du keine Einwilligung in eine Veröffentlchung zu Werbezwecken gegeben hattest? Möglicherweise agiert der noch nicht einmal aus Absicht, sondern hat ganz einfach keine Ahnung. Das Recht am eigenen Bildnis ist schon nicht jedem geläufig, und das hier ist noch einen Tacken spezieller.
Auskunft geben kann Dir auch der/die DatenschutzbeauftrageR Deines Bundeslandes.
Apropos: Einen eigenen hat Euer Betrieb nicht zufällig?
Nein einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht dafür sind wir zu wenige. Die Geschäftsführung hat von so was keine Ahnung...das ist aber keine Entschuldigung...oder sehe ich das falsch?
Nachdem Sie ja jetzt unter den Links von blaubär+ die Antworten auf Ihre Fragen gelesen haben: Ist noch etwas unklar?
So wie ich es verstanden habe muss ich es wohl hinnehmen. Ausser ich nehme mir einen Anwalt.
Die Antworten stehen in den genannten Beiträgen... da steht nichts von hinnehmen oder Anwalt.
Da steht, dass der Arbeitnehmer, sobald er erfährt, dass seine Fotos nicht wie vereinbart oder überhaupt unabgesprochen verwendet wurden, dagegen Widerspruch einlegen muss. Der Arbeitgeber muss ja erstmal überhaupt erfahren, dass der Arbeitnehmer gegen die Verwendung der Fotos ist. Inwiefern sich der AG strafbar gemacht hat finden Sie da auch.
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