Verwendung verstorbener Persönlichkeiten zu (Wahl)Werbezwecken

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Verwendung verstorbener Persönlichkeiten zu (Wahl)Werbezwecken

Hallo,

für die Experten hier klingt meine Frage sicher lächerlich. Dann bitte nicht spotten, sondern einfach löschen/ignorieren oder so.

Ich spazierte heute durch meine Nachbarschaft und sah ein Wahlplakat der NPD. Großes Bild von Martin Luther drauf. Daneben steht: Ich würde NPD wählen. Ich könnte nicht anders.

Und ich frage mich jetzt ernsthaft, ob sowas ok ist?

Was kommt als nächstes: Shakespeare und dann als Schrift: Ich würde NPD wählen. To be or not to be.

Ist das legal, Toten einfach mal so anzudichten, dass sie Partei xy wählen würden? Dazu noch ein schönes Zitat dieser Personen und fertig? Bei lebenden Berühmtheiten ist es ja klar, entweder die stehen wirklich hinter der Partei, oder nicht. Dann können die ja selbst klagen, wenn irgendeine Partei einfach ein Photo von ihnen nimmt und schreibt, dass diese Person Partei x wählen wird.
Aber wie ist das bei Toten?
Gibt es da evtl. irgendwelche Gesetze, die das verbieten?

LG Yogi

-- Editier von Yogi1 am 19.09.2017 23:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der Rechtsstreit darüber hat doch längst begonnen: http://www.deutschlandfunk.de/npd-wahlwerbung-mit-martin-luther.886.de.html?dram:article_id=395853
Shakespeare und dann als Schrift: Ich würde NPD wählen. Nein, würde er nicht, denn er war Ausländer und hätte also gar kein Recht, an der Bundestagswahl teilzunehmen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ah, ok, danke. Dann bin ich ja mal gespannt, wie es ausgeht.

zu Shakespeare: warum nicht? Auch Ausländern können doch sagen: ich würde Partei x wählen, wenn ich noch leben würde und wahlberechtigt in dem Land. Deinen Einwand diesbezüglich versteh ich also nicht.

Und wie gesagt, mir ging es gar nicht um genau diese Person und diese Partei. Ich kenne ja Martin Luther nicht;-), ich habe mich nur gefragt, ob das grundsätzlich erlaubt ist, Tote zu Werbezwecken zu verwenden? Beethoven und dann ne tolle Werbung für ne Stereoanlage: ich würde diese Anlage kaufen. Picasso: Ich würde nur Faber-Castell verwenden.
Darum gings mir eher und weniger darum, dass es jetzt ausgerechnet die NPD ist und ein "Kirchenmensch".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, würde er nicht, denn er war Ausländer und hätte also gar kein Recht, an der Bundestagswahl teilzunehmen...
Die NPD ist aber doch sehr aufgeschlossen gegenüber Ausländern, es könnte also ein Synonym für "Wahlrecht für alle" sein. :grins:

Stefan

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