Liebe Community,
meine Vermieterin möchte tatsächlich meinen Kellerraum als Fahrradkeller umfunktionieren, bietet mir aber keinen Ersatz dafür an. Heißt, ich hätte ab sofort keinen Keller mehr - andere Mieter*innen schon. Im Mietvertrag ist der Kellerraum aber explizit aufgeführt. Nun bin ich sehr verunsichert, wie ich darauf reagieren muss/kann/soll. Habe selbstverständlich auch schon gegoogelt, aber nicht wirklich das Passende für meine spezielle Situation gefunden.
Vielen Dank schon einmal für eine Rückmeldung
-- Editier von Phuka am 23.08.2017 10:04
Verwendung des Kellerraums als Fahrradkeller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du hast den Kellerraum also vertraglich festgehalten mit gemietet? In diesem Fall darf der VM nicht mehr darüber bestimmen. Er kann deinen Kellerraum also nicht zu einem Fahrradkeller umfunktionieren.
Als Teil des Mietobjektes oder wurde evtl. lediglich dessen (Mit-)Nutzung gestattet?ZitatIm Mietvertrag ist der Kellerraum aber explizit aufgeführt. :
Erst einmal herzlichsten Dank für die Antwort.
Ich zitiere: [...] "Die Wohnung im Quergebäude x. Geschoss - bestehend aus 2 Zimmer nebst Küche, Toilette, Bad, Diele, Balkon, 1 Kellerraum, 1 Flurkammer zur Benutzung als Wohnraum." [...]
Folglich gehört der Keller also zur Wohnung. Leider interessiert das die Dame nicht. :-( Deshalb frage ich, was ich machen kann...
Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich das ignoriere?
-- Editiert von Phuka am 23.08.2017 10:24
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ZitatIch zitiere: [...] "Die Wohnung im Quergebäude x. Geschoss - bestehend aus 2 Zimmer nebst Küche, Toilette, Bad, Diele, Balkon, 1 Kellerraum, 1 Flurkammer zur Benutzung als Wohnraum." [...] :
Hier steht nur, dass ein Kellerraum mit angemietet wurde, aber nicht, welcher Kellerraum. Irgendwas doch noch dazu stehen? ZB Kellerraum Nr. X oder "zweiter von rechts/links/mitte2ß
;-) Ja, sorry, die Nummer hatte ich aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt. Ist aber eine angegeben. Feind liest vielleicht mit. ;-)
-- Editiert von Phuka am 23.08.2017 10:35
Zitat;-) Ja, sorry, die Nummer hatte ich aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt. Ist aber eine angegeben. Feind liest vielleicht mit. ;-) :
Die Nummer eines Kellers kann man durchaus veröffentlichen. Wenn der Keller genau bezeichnet ist, dann hat der VM keine Chance hier zu wechseln, voausgesetzt sie sind in den Keller mit der richtigen Nummer eingezogen.
-- Editiert von AltesHaus am 23.08.2017 11:13
Ich würde zur Sicherheit dem Vermieter kurz nachweisbar mitteilen, dass du den Keller mitgemietet hast und an dem Mietvertrag festhälst. Du kannst dem Vermieter auch dezidiert verbieten, deinen Keller zu öffnen bzw. öffen zu lassen. Viel mehr würde ich dann jedoch nicht mehr schreiben. Irgendwelche Drohungen mit Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch oder Schadenersatz vergiften nur die Atmosphäre.ZitatWäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich das ignoriere? :
Nachtrag: Zur Sicherheit solltest du schauen, dass du den aktuellen Inhalt deines Kellers beweisen kannst und dass da nicht gerade extrem wichtige Dinge lagern. Denn wenn der Vermieter dennoch öffnet und deinen Kram wegschmeisst, wird es irgendwann um Schadensersatz gehen. Und dann ist es gut, wenn du entsprechende Beweise hast.
-- Editiert von cauchy am 23.08.2017 12:33
Hat der Kellerraum eine Tür mit Schloss? Dann Schloss austauschen und das alte Schloss aufheben.
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