Verweigerung des Urlaubsanspruchs

19. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung des Urlaubsanspruchs

Ich stehe aktuell vor dem Problem, dass mein Chef mir aus betriebsbedingten Gründen meinen eingereichten und bislang genehmigten Urlaub kurzfristig streitig machen will.

Laut Arbeitsrecht ist dies wohl möglich aber mit welcher Frist?
Einen Tag, eine Woche? Wie steht es mit
der gebuchten Reise? Wer übernimmt die entstehenden Kosten?

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wegen dringender betrieblicher Belange ist ein Arbeitgeber innerhalb seines Weisungsrechts berechtigt einen bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen. Eine Frist hierfür gibt es nicht.

Allerdings muß er Sie dann von den bei Ihnen anfallenden Kosten freistellen, aber auch nur Ihre Kosten, nicht die von Mitreisenden. Im Einzelfall kann es daher für den AG günstiger sein z.B. auf Leiharbeitnehmer zurück zu greifen.
Im übrigen ist der AG verpflichtet einen Ausweichtermin für den Erholungsurlaub anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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