Verwechslungsgefahr Domains

1. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Horazon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwechslungsgefahr Domains

Hallo,

kurz und knapp geht es um folgende zwei Domains die unterschiedlichen Firmen gehören und in der selben Branche und im selben Bezirk/Gebiet tätig sind.

http://www.edv-alterlaa.at

http://edv.alt-erlaa.net

Besteht hierbei Verwechslungsgefahr so das eine Firma ihre URL ändern müsste?
Wenn ja, würde es ausreichen z.B. edv auf edvservice zu ändern?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Vorab:
Es geht offensichtlich um österreichisches Domainrecht.
Dieses Forum ist aber primär auf deutsches Recht ausgerichtet.

In D würde wohl keine der beiden Firmen ein "Exklusivrecht" auf eine derartige Domain beanspruchen können.

Denn die Domain besteht aus einer allgemeinen Gattungsbezeichnung (EDV) und einer geographischen Beschreibung (Alt-Erlaa). Da ist aus dem Markenrecht nichts zu holen. Ein Pizzataxi aus Berlin kann einem anderen Berliner Pizzataxi nicht verbieten, sich als "Pizzataxi Berlin" zu bezeichnen.
Möglicherweise könnte man an Unterlassungsansprüche aus dem Wettbewerbsrecht denken. Und zwar dann, wenn (z.B. durch die Domain) der Eindruck erweckt wird, der einzige EDV-Service in Alt Erlaa zu sein. Das wäre dann u.U. Irreführung. Wird aber mittlerweile nicht mehr so streng gesehen.

Ausführlich hierzu:
http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/internetrecht/domainrecht_ortsname.html

Sehr lesenswert, aber Achtung: Deutsches Recht.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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