
Verwarnungsgeld (bis zu 35 Euro) hat keinerlei Einfluss auf den Probe-Schein. Problematisch werden erst Verkehrsverstöße, die mit einem Eintrag in das Verkehrszentralregister (VZR), also mit der Ahndung durch Punkte verbunden sind. Dazu zählen alle Bußgelder (40 Euro oder höher), Fahrverbote oder Führerscheinentzüge. Sollte im Zusammenhang mit einem dieser Verstöße die Teilnahme an einem Aufbauseminar (früher: Nachschulung) angeordnet werden, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Notiz: Seit 2002 ist der Verwarnungsgeldkatalog Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden.
