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Verwaltungsgericht setzt erneut Einberufung von Wehrpflichtigen aus

AFP VOM 25.3.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1243 Aufrufe
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Bundesverfassungsgericht soll Einberufungspraxis prüfen

Das Verwaltungsgericht Köln hat erneut die Einberufung von zwei Wehrpflichtigen ausgesetzt und die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Gericht bekräftigte damit nach eigenen Angaben vom Mittwoch seine bereits seit Jahren geäußerte Rechtsauffassung, die Wehrgerechtigkeit sei angesichts der sinkenden Zahlen von Grundwehrdienstleistungen nicht mehr gewahrt. Die Karlsruher Verfassungshüter sollen nun prüfen, ob die derzeitige Einberufungspraxis noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Kölner Verwaltungsrichter hatten bereits 2005 in einem vergleichbaren Fall das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das oberste Gericht entschied jedoch darüber nicht, weil der vor dem Kölner Gericht erfolgreiche Kläger zwischenzeitlich das Einberufungsalter überschritten hatte. In den aktuellen Fällen hatten erneut zwei junge Männer erfolgreich in Köln gegen ihre Einberufung zum Oktober 2008 geklagt. Die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts stammen vom Dezember 2008.

25. März 2009 - 13.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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