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Verwaltungsgericht gibt CDU im Streit gegen Thierse Recht

AFP VOM 1.2.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 5508 Aufrufe
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VerwG, CDU, Finanzaffäre, Thierse

- Richter weisen Zahlung von 41 Millionen Mark ab

Die CDU hat im Streit um die finanziellen Folgen ihrer Spendenaffären einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab am Mittwoch der CDU mit ihrer Klage gegen die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verhängte Geldstrafe von 41 Millionen Mark Recht. Die CDU habe Anspruch auf dieses Geld, befand die zweite Kammer des Gerichts. Das Urteil wurde damit begründet, dass die Bundes-CDU habe ihren Rechenschaftsbericht für 1998 fristgerecht eingereicht und damit die Voraussetzungen für Zahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erfüllt habe. Dabei sei nicht entscheidend, dass der Bericht "materielle Fehler" enthalten habe. Die CDU reagierte erleichtert auf den Richterspruch. Thierse kündigte an, eine mögliche Revision zu prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ: VG 2 A 25.00).

Hintergrund des Streits ist die hessische CDU-Finanzaffäre. Der hessische Landesverband hatte jahrelang Gelder ins Ausland verschoben. Thierse hatte seine Sanktion gegen die Bundes-CDU vor einem Jahr damit begründet, dass der Rechenschaftsbericht der CDU falsche Angaben zum Vermögen der hessischen CDU enthielt. Der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann sagte, es sei nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten, "eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Rechenschaftsberichts abzugeben".

Zwar dürfe der Parlamentspräsident den Rechenschaftsbericht einer Partei auf mögliche Fehler hin überprüfen, befand Wichmann. Doch das Parteiengesetz sehe keinen Anspruchsverlust bei inhaltlichen Fehlern vor. Der Gesetzgeber könne zwar die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruchsverlust schaffen, habe dies aber bislang noch nicht getan. Der Anwalt des Bundestages, Christian Kirchberg, vertrat die Auffasssung, dass bei einer Bestätigung des Urteils der Gesetzgeber eine Ahndungsmöglichkeit schaffen solle. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, wobei die Berliner Richter ausdrücklich die so genannte Sprungrevision zuließen. Dies ermöglicht es den Prozessbeteiligten, das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz zu übergehen und sich gleich an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden.

CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer bewertete das Urteil als einen wichtigen Schritt hin zum Abschluss der Spendenaffäre. "Es ist eine Voraussetzung dafür, für den Wahlkampf wettbewerbsfähig zu bleiben", betonte er. Die CDU habe durch die Misserfolge bei Landtagswahlen im Zuge der Spendenaffäre bereits "Sanktionen auf politischer Ebene" erhalten. Der CDU-Abgeordnete Norbert Hauser nannte den Richterspruch eine "Ohrfeige für Thierse". SPD-Generalsekretär Franz Müntefering erklärte, an der politischen Lage in Deutschland ändere die Gerichtsentscheidung nichts. "Die CDU ist reich und ratlos und stolz darauf, dass ein gefälschter Rechenschaftsbericht nicht zur Verurteilung führt." Die Wahlen würden nicht durch Schwarzgeld entschieden, sondern durch Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit. "Die SPD liegt weit vorne", betonte Müntefering.

Thierse hatte die Sanktion damit begründet, dass in dem Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU ein Vermögensbestandteil des hessischen CDU-Landesverbandes in Höhe von 18 Millionen Mark gefehlt hatte. In einer ersten Reaktion auf das Urteil verteidigte er seinen Bescheid vom Februar 2000. Die Bundestagsverwaltung halte ihre Rechtsauffassung "weiterhin für zwingend und überzeugend". Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, werde aber erst nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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