Verwalterbestellung / Wahlen

25. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2012 11:29:30
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)
Verwalterbestellung / Wahlen

Hallo,

unsere Wohnungseigentümergemeinschaft mit 44 Wohneinheiten wählt nächste Woche einen neuen Verwalter. Es werden sich vier Kandidaten vorstellen.

Wie ich erfahren habe ist zur Verwalterbestellung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich?

Hierzu meine Fragen:
- stimmt es das eine einfache Stimmenmehrheit erfrderlich ist (über die hälfte der Stimmen?
- was ist wenn keiner der 4 Bewerber eine Stimmenmehrheit erreicht?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

1. Ja, stimmt
2. Dann gibt es keine Mehrheit, und man sollte schon versuchen, dass 1 Kandidat gewählt wird, weil es sonst keinen neuen Verwalter gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Zu 2. von Dinsche, bzw. der zweiten Frage :

Erreicht kein Bewerber die Stimmenmehrheit, wird ein weiterer Wahlgang notwendig.
D.h., über den Bewerber mit den meissten Stimmen wird erneut abgestimmt, wird in diesem Wahlgang die Stimmenmehrheit erreicht gilt der Bewerber als gewählt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.01.2012 11:29:30
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)


Super danke für die Antworten, dann weiss ich soweit Bescheid.

Könntet ihr mir auch noch sagen, wo das alles steht, in welche Gesetzen etc.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Über die Bestellung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit (§ 26 Abs. 1 Satz 1 WEG ).

Die Bestellung des Verwalters ist auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren beschränkt. Eine Wiederwahl ist möglich, darf aber frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden.

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