Nabend vielleicht kann mir hier jemand helfen.....
Kindsvater befindet sich in der Privatinsolvenz. ENDE Monat 10 bekam er Post vom Jugendamt das er ab Monat 10 Kindesunterhalt zahlen soll.
In der Insolvenz wurde er immer als 1 Person berechnet sprich alles über 1080 Euro wurde gepfändet.
Also schickte er das Schreiben der Verpflichtung zur Zahlung dem Insolvenzverwalter. Der pfändete bis Monat 12 einfach weiter und pfändete somit den Kindesunterhalt weg. Erst Monat 12 bekam der Kindsvater das volle Gehalt ausgezahlt um somit Unterhalt zahlen zu können.
Nun hat der Kindsvater 600 Euro Unterhaltsschulden wovon der Verwalter insgesamt 450 Euro in Monat 10 und 11 gepfändet hat.
Kindsvater möchte nun die gepfändet Beträge für Monat 10 und 11 vom Verwalter ausgezahlt haben um den Unterhalt für Monat 10 und 11 bezahlen zu können. Verwalter is der Meinung das es egal ist ob die gepfändet Beträge Kindesunterhalt sind denn "gepfändet is gepfändet"
Stimmt das oder stehen dem Kindsvater die gepfändet Beträge für Monat 10 und 11 vom Verwalter zu?
-- Editier von fb456564-21 am 29.12.2016 20:22
Verwalter weigert sich Beträge für K. Unterhalt auszuzahlen
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatErst Monat 12 bekam der Kindsvater das volle Gehalt ausgezahlt um somit Unterhalt zahlen zu können. :
Wusste der Arbeitgeber von der Unterhaltspflicht?
Für die odentliche Bearbeitung der Pfändung ist der AG zuständig. Mit diesem kann sich der KV auseinander setzen.
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Hallo, ja auch der AG bekam eine Kopie der Schreibens mit der Aufforderung vom JA.
Also muss er imprinziep jetzt Doppelt zahlen da er an das gepfändet Geld was eigentlich für den Unterhalt war nicht mehr ran kommt?
Hi,
der Sachverhalt ist relativ klar.
Völlig unklar sind die wesentlichen Details.
Du schreibst von Pfändung, also wird Dein Gehalt das Du vom Arbeitgebr erhälst, bis auf den Freibetrag vom Insolvenzverwalter gepfändet; oder wird es nur abgeführt.
Die vermutlich zentrale Frage: Wann wurde der Arbeitgebr von Dir nachweislich darauf hingewiesen, dass eine weitere Unterhaltspflicht besteht.
Das Forderungsschreiben des JA gilt nicht als ein solcher Nachweis, da es sich erstmal nur um ein Forderungsschreiben handelt.
ZitatAlso muss er im Prinziep jetzt doppelt zahlen, da er an das gepfändet Geld was eigentlich für den Unterhalt war nicht mehr ran kommt? :
Nö, eher nicht. Kann aber in Abhängigkeit zu weiteen Infos auch anders sein.
Wer ist mit er gemeint?
Berry
Für die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten reicht nicht aus, dass diese bestehen, sondern an den Unterhaltsberechtigten muss auch Unterhalt geleistet = gezahlt werden. Schöner als mit den Aufforderungsschreiben des JA konnte der Schuldner ja gar nicht belegen, dass er tatsächlich keinen Unterhalt zahlt. Demgemäß war es sogar richtig, dass der AG die Unterhaltspflicht nicht berücksichtigt hat und den pfändbaren Betrag ohne Unterhaltspflicht berechnet und an den IV überwiesen hat.
Existiert denn überhaupt ein Unterhaltstitel?
wirdwerden
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