Der in Frankreich als Kinderschänder verurteilte Deutsche Rudolf C. ist mit einem Antrag auf Verfahrensprüfung gescheitert. Der Revisionsausschuss des Kassationsgerichts in Paris entschied, dass der Fall nicht überprüft wird. Die Verteidigung hatte nachweisen wollen, dass der 56-jährige C. vor zwölf Jahren zum Opfer eines "monströsen Justizirrtums" geworden ist und jahrelang unschuldig im Gefängnis saß.
Grundlage des Revisionsantrages waren die Aussagen der heute 21-jährigen Tochter, die erklärt hatte, dass ihr Vater sich weder an ihr noch an ihrem Bruder vergangen habe. Ohne dass es Beweise für die Schuld seines Mandanten gegeben habe, sei die Familie seinerzeit in eine "Teufelsmaschinerie" geraten, erklärte der Anwalt von C., Ralph Blindauer, im Revisionsantrag. "Falsche Zeugenaussagen", verdrehte Aussagen sowie "verfälschte Übersetzungen" hätten dem Gericht im südfranzösischen Montpellier im November 1997 für eine Verurteilung des Paares ausgereicht - in einem aufgeheizten Klima, nachdem kurz zuvor der belgische Kinderschänder und Mörder Marc Dutroux festgenommen worden war.
Der aus Saarbrücken stammende C. und seine Frau Elke waren im August 1996 auf einem südfranzösischen Campingplatz festgenommen worden, weil eine Zeltnachbarin den Familienvater des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder bezichtigt hatte. Rudolf C. wurde im Jahr darauf wegen Vergewaltigung der Kinder zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er sieben Jahre absitzen musste; seine Frau bekam wegen Mittäterschaft zwei Jahre, von denen sie 15 Monate einsaß.
Die Kinder wurden noch am Tag der Festnahme von ihren Eltern getrennt und über Jahre in eine französische Pflegefamilie gebracht - sie durften auch dann nicht nach Deutschland zurück, als ihre Mutter längst wieder in Freiheit und in ihre Heimat zurückgekehrt war. Die Familie wurde "ruiniert", wie ihr Anwalt im Revisionsantrag betonte.
Der Pariser Revisionsausschuss befand nun, dass die Aussagen von Sabrina C. für eine Verfahrensprüfung nicht ausreichten; sie seien nicht neu. In dem Verfahren gab es laut Blindauer "zahlreiche Ungereimtheiten". Unter anderem sei der damals achtjährigen Sabrina in den Mund gelegt worden, ihr Vater habe sie seit Jahren mehrmals in der Woche vergewaltigt; ein Frauenarzt stellte aber den Akten zufolge noch am Abend der Festnahme fest, dass ihr Jungfernhäutchen intakt war.
8. Februar 2010 - 16.18 Uhr
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