Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung - Firma löschen?

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)
Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung - Firma löschen?

Guten Morgen,

ich wurde vor kurzem wegen der Insolvenzverschleppung meiner UG zu einigen Tagessätzen verurteilt.
Kann ich die Firma nun über einen Notar "löschen" lassen, oder muss ich hier trotzdem noch in die Insolvenz gehen?

Da ich ja praktisch schon vom Gericht bzgl. der Insolvenzverschleppung veruteilt worden bin, macht es für mich prinzipiell ja keinen Sinn noch den Weg der normalen Insolvenz zu gehen, oder?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die Verurteilung war der strafrechtliche Teil.

Das andere ist der zivil- / handelsrechtliche Teil, der ist vollkommen unabhängig.

Wenn die UG immer noch besteht und kein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, dürft man weiterhin die Straftat der Insolvenzverschleppung vorliegen.
Dann steht wohl die nächste Verurteilung an und dürfte wegen der einschlägigne Vorstrafe etwas härter ausfallen.


Da man offensichtlich vollkommen ahnungslos und überfordert ist, sollte man sich hier schnellsten der Hilfe eines Anwaltes bedienen der Ahnung hat und das UG-Projet geordnet beendet. Bevor schlimmeres passiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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