Guten Morgen,
ich wurde vor kurzem wegen der Insolvenzverschleppung meiner UG zu einigen Tagessätzen verurteilt.
Kann ich die Firma nun über einen Notar "löschen" lassen, oder muss ich hier trotzdem noch in die Insolvenz gehen?
Da ich ja praktisch schon vom Gericht bzgl. der Insolvenzverschleppung veruteilt worden bin, macht es für mich prinzipiell ja keinen Sinn noch den Weg der normalen Insolvenz zu gehen, oder?
Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung - Firma löschen?
25. Juni 2017
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Frage vom 25. Juni 2017 | 09:07
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 17x hilfreich)
Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung - Firma löschen?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2017 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Die Verurteilung war der strafrechtliche Teil.
Das andere ist der zivil- / handelsrechtliche Teil, der ist vollkommen unabhängig.
Wenn die UG immer noch besteht und kein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, dürft man weiterhin die Straftat der Insolvenzverschleppung vorliegen.
Dann steht wohl die nächste Verurteilung an und dürfte wegen der einschlägigne Vorstrafe etwas härter ausfallen.
Da man offensichtlich vollkommen ahnungslos und überfordert ist, sollte man sich hier schnellsten der Hilfe eines Anwaltes bedienen der Ahnung hat und das UG-Projet geordnet beendet. Bevor schlimmeres passiert.
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