Vertragszurückhaltung - Honorarvertrag - Abmahnung

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dasrechtaufrechte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragszurückhaltung - Honorarvertrag - Abmahnung

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte vor einigen Monaten eine Frage gestellt.
Es hatten mir einige von Euch sogar geantwortet. Einige der antworten sind sehr hilfreich gewesen. Hier zunächst einmal der Link zu meinem Beitrag von November:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=496149&page=1

Was hat sich nun ergeben?
Ich hatte Mitte November ein Schreiben erhalten, indem mein Arbeitgeber mich dazu aufforderte, meinen neuen Arbeitsvertrag für das Jahr 2016 im Dezember (2015) zu unterzeichnen. Als ich bei der Personalabteilung gewesen bin, teilte man mir dann mit, dass die Fakültät für die ich arbeite, meinen Vertrag zurückgezogen hat.
Daraufhin schrieb ich hier meinen Ersten Beitrag. Nun hat sich aber einiges seit dem ergeben...

Meine Arbeitskolleginnen teilten mir einige Tage später daraufhin mit, dass mein Arbeitsstatus nur geändert wurde. Das heißt, solange wir diesen Konflikt haben, soll ich meinen Vertrag nicht unterschreiben, jedoch weiter auf Honorarbasis beschäftigt werden. Jetzt bin ich im Januar arbeiten gewesen (Ich muss nur jeden Montag hier vor Ort sein). Nun habe ich eine Honorarvergütung für die folgenden Monate abgelehnt, weil dies eine Scheinerwerbstätigkeit darstellt. Nachdem ich das so geäußert habe, wurde mir mitgeteilt, dass meine Kolleg_innen mich abmahnen möchten.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Einerseits sagen mir meine Kolleg_innen, ich sei weiterhin für die Fakultät tätig, jedoch auf Basis eines Honoars. Bei einer Verweigerung der Scheinerwerbstätigkeit, soll ich abgemahnt werden.

Wie gehe ich denn jetzt vor?

Liebst
Martina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Den alten Thread habe ich mir nicht angetan.

/// Meine Arbeitskolleginnen teilten mir einige Tage später daraufhin mit, dass mein Arbeitsstatus nur geändert wurde.

Merkwürdig: KollegInnen teilen dir etwas über deinen Status als AN mit. Wie können KollegInnen dafür zuständig sein?
'Geh zum Schmied und nicht zu Schmiedchen' wäre mein unmittelbarer Rat

/// Bei einer Verweigerung der Scheinerwerbstätigkeit, soll ich abgemahnt werden.

Der Abmahnung kannst du getrost entgegensehen. Abmahnung kann es nur für etwas geben, das du vertragsgemäß zu erbringen hast und schuldig geblieben bist. Ob deine These, Honorarerwerbstätigkeit sei Scheinselbständigkeit, richtig ist, habe ich allerdings meine Zweifel.

-- Editiert von blaubär+ am 12.01.2016 13:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dasrechtaufrechte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob deine These, Honorarerwerbstätigkeit sei Scheinselbständigkeit, richtig ist, habe ich allerdings meine Zweifel.
-- Editiert von blaubär+ am 12.01.2016 13:10


Hey Blaubär, vielen Dank für die zügige Antwort! :-)
Darf ich Sie fragen, was Ihre Zweifel weckt?

Ich bin zwei Jahre Arbeitnehmerin gewesen und nach dem Konflikt wurde mein Status geändert und ich soll in Zukunft auf Honorarbasis weiterbeschäftigt werden.

Das ist ja alles soweit okay, wenn ich nicht 1 zu 1 die selbe Tätigkeit erledigen würde, die ich auch mit einem Vertrag nachgegangen bin. Ich muss immer zu den Öffnungszeiten im Büro sein, meine Tätigkeit unterscheidet sich nicht von den der anderen Arbeitnehmer_innen, ich muss an jedem Dienstplenum teilnehmen etc. Vor allem bin ich für die Finanzen, Projekte, Verträge und jegliche Kommunikation zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt verantwortlich. Wie auch immer, für mich stellt sich nun die Frage, was eine legale Honorarbeschäftigung von einer Scheinerwerbstätigkeit trennt?

Hierfür wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich diesbezüglich aufklären könnten. Vielleicht habe ich einfach nur ein falsches Verständnis was dies anbelangt. Nichtdestotrotz, vielen Dank für die Antwort(en).

Solidarische Grüße,
Martina

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38361 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es kommt auf den Job an. Lehrende z.B. dürfen sowohl an staatlichen Bildungseinrichtungen als auch an privaten sowohl freiberuflich als auch im festen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Und das gilt von Universitäten bis runter zu kleinen Schulungseinrichtungen. Arbeitsrechtlich abgesegnet. Angefangen mit der Umstellung von Festangestellten zu Freiberuflern hat übrigens die Bildungseinrichtung der Gewerkschaften. Da wurde ein fest eingestellter Dozent entlassen, obwohl für seine Unterrichtseinheiten noch Bedarf da war. Er hat die Kündigungsschutzklage durch die Instanzen verloren. Es dürfte heute kaum eine Hochschule/ein Bildungsinstitut geben, welches nicht mit überwiegend Freiberuflern arbeitet.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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