Vertragsverlängerung durch Änderung

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kordtz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung durch Änderung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage an euch.

Ich habe letze Woche mein Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Der Vertragsabschluss war im Mai 2012 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. In der Kündigungsbestätigung wird mir diese nun zum Dezember 2014 bestätigt. Während der Vertragslaufzeit gab es im Juli 2012 und August 2012 eine Änderung des Vertrages, weil einzelne kostenpflichtige Pakete hinzugebucht worden sind. Auf dem "Änderungsvertrag", der dem ersten Vertrag zu 100% ähnelt, wurde auch die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erneut abgebildet. Ist dieses Rechtens oder gibt es eine Möglichkeit für mich eher aus dem Vertrag zu kommen?


Vielen Dank für eure Anregungen!


Gruß,

Kordtz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So etwas ist durchaus gängig. Du hast damit den Vertrag nicht geändert, sondern quasi einen neuen abgeschlossen mit neuer Laufzeit.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
In der Kündigungsbestätigung wird mir diese nun zum Dezember 2014 bestätigt. Während der Vertragslaufzeit gab es im Juli 2012 und August 2012 eine Änderung des Vertrages, weil einzelne kostenpflichtige Pakete hinzugebucht worden sind.



Das verstehe ich nicht. Da kann man sicher streiten, ob das tatsächlich "neue" Verträge sind.

Wenn man das mal unterstellt, dürfte max. eine Laufzeit von 24 Monaten ab Vertragsschluss, d.h. 08.12 vereinbart werden.

Sieht die Klausel eine längere Laufzeit, statt 08.14 bis 12.14 vor, ist sie definitiv unwirksam. Dann könnte nach BGB wahrscheinlich, wenn man das als Dienstvertrag sieht, bis 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden.

Die Frage ist also: Wie ist die Mindestlaufzeit geregelt, wie ist die Klausel formuliert?

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-- Editiert asap am 06.01.2014 10:41

1x Hilfreiche Antwort

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