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Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung

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Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich habe ein Angebot einer anderen Firma bekommen, das ich gerne annehmen würde, allerdings:
Mein aktueller Arbeitsvertrag:
- Festgelegte Arbeitszeit von "min. 10 Stunden pro Woche"(also KEINE Vollzeit)
- Kündigungsfrist: "drei Monate zum Quartalsende"(Probezeit ist bereits vorbei)
- es gibt KEINEN Paragraphen im Vertrag, der sich auf eine Vertragsstrafe bezieht

Was kurz gesagt bedeuten würde, wenn ich fristgerecht kündigen wöllte, dann würde das frühestens Ende Dezember gehen, ich aber bereits Ende August mein Arbeitsverhältnis beenden will.
Kann ich trotzdem eine Vertragsstrafe bekommen, auch wenn im Vertrag nichts Derartiges festgelegt ist? ...Das würde den Vertrag ja eigentlich "nutzlos" machen, wenn keine Vertragsstrafen gelten. Falls doch, mit einer Vertragsstrafe in welcher Höhe hätte ich zu rechnen?

(Macht es einen Unterschied, dass ich momentan studiere und bei meiner aktuellen Firma also nur "nebenher" Jobbe)

Vielen herzlichen Dank im Vorraus für Antworten!!!


von jogi_88 am 11.07.2011 19:48
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Ich stelle einfach mal die Gegenfrage, um die rechtliche Situation anzudeuten: Welche Vertragsstrafe steht im Vertrag für den Fall, dass der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt?

Ich vermute mal, keine. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, Arbeitnehmer arbeitet, Arbeitgeber zahlt.
Erfüllt also eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht, kann die andere Partei sie in Regress nehmen für die Kosten, die dadurch entstehen. Mutmaßlich entscheidet ein Gericht über die Höhe.

In Ihrem Fall wären das die Kosten, die durch Ihr Verschwinden aus dem Betrieb entstehen. Die Höhe können Sie selber besser schätzen, da kämen als Kosten in Frage:
Suche nach Ersatzkraft
Produktionsausfälle
Kundenaufträge, die nicht erfüllt werden können
etc.

Dass Sie nebenher jobben, spielt dafür keine Rolle. Job ist Job.
Ein Aufhebungsvertrag wäre da die bessere Lösung.

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von hamburgerin01 am 11.07.2011 21:40
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Für den Arbeitgeber ist ebenso keine Klausel irgendeiner Vertragsstrafe.
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann würde in diesem Falle, in dem keine Vertragsstrafe festgelegt ist diese "Regresszahlung" um einiges höher ausfallen als eine "einfache" Vertragsstrafe, die ja "normalerweiße" auf ein Brutto-Monats-Gehalt angesetzt wird.
Wenn das der Fall wäre, dann hätte ich mir ja nen ziemlichen "Knebel-Vertrag" eingeheimst... :-/

Ebenso habe ich bei meiner Recherche herausgefunden, dass z.B. Auszubildende laut BBiG nicht mit Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag "bestraft" werden können - aber ich nehme mal an da falle ich als Student auch nicht drunter?

-- Editiert am 11.07.2011 21:52

-- Editiert am 11.07.2011 21:59


von jogi_88 am 11.07.2011 21:50
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Sie sind doch kein Azubi in dem Unternehmen?
Als Student, der dort jobbt, fallen Sie nicht darunter.

Eigentlich haben Sie keinen Knebelvertrag, das ist doch normal, dass man für die Folgen seines Handelns aufkommen muß. Ich bin mir auch nicht sicher, ob bei vertragswidrigem Verhalten mit Passus im Vertrag nicht doch auch die realen Kosten eingefordert werden könnten.

Sie sollten einfach gucken, dass
Sie legal aus dem Vertrag rauskommen.

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von hamburgerin01 am 11.07.2011 22:01
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Ja, natürlich wäre das der optimale Weg, ohne Beanstandungen seitens der Geschäftsleitung die Sache zu regeln.

Allerdings klang die Geschäftsleitung nicht sonderlich begeistert nach einem gemeinsamen Gespräch, deshalb möchte ich nur für den Fall der Fälle eben mich Kund tun, ob eine Strafe fällig werden könnte, die über einem Brutto-Monats-Gehalt liegt.
Ich habe auch folgendes rausgefunden:
Vertragswidrige Beendigung
des Arbeitsverhältnisses:
In so einem Fall darf Ihr Arbeitgeber einen Bruttomonatsverdienst verlangen (Bundesarbeitsgericht,
4.3.2004, Az. 8 AZR 344/03).


Die Frage ist: Ist so etwas verlässlich? Da in meinem Vertrag, wie gesagt, keine Vertragsstrafe erwähnt ist.


von jogi_88 am 11.07.2011 22:16
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
quote:
- Festgelegte Arbeitszeit von "min. 10 Stunden pro Woche"(also KEINE Vollzeit)

Wieviel stunden werden real gearbeitet?
Die Klausel zur Arbeitszeit gefällt mir gar nicht.

Ich habe jetzt keine Lust das BAG-Urteil durchzulesen, aber vermutlich ging es dort um eine im Vertrag festgeschrieben Vertragsstrafe. Wenn die in Ihrem AV fehlt, dann kann der AG die auch nicht einfordern.

Gleichwohl kann er - wie hamburgerin01 bereits geschrieben hat - tatsächlich entstanden Kosten in Rechnung stellen. Wenn man viele Kommentare von Anwälten zu dem Thema zusammenfassen kann, scheint es in der Praxis für den AG sehr schwer zu sein, diese Kosten zu beziffern und vor allem nachzuweisen. Das hängt aber immer auch vom Einzelfall ab. Keine Ahnung was für eine wichtige oder eher unwichtige Tätigkeit Sie dort ausüben.

Aber auch noch mal von mir zur Erinnerung: Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Also versuchen Sie dem AG einen Aufhebungsvertrag schmackhaft zu machen.

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von 1000kleinesachen am 11.07.2011 22:37
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Vergessen Sie einfach mal das Wort "Vertragsstrafe".
Darum geht es hier nicht, die ist für Sie nicht vereinbart. In dem Urteil geht es aber um eine Vertragsstrafe.

Da steht nicht, dass ein Arbeitnehmer nicht zu den Folgekosten für eine nicht zulässige Kündigung herangezogen werden kann. Das ist und bleibt Ihr Problem.



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von hamburgerin01 am 11.07.2011 22:39
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Okay vielen Dank schonmal.

Ja, in dem BAG-Urteil war eine Vertragsstrafe im Vertrag festgesetzt.

Gearbeitet hab ich auch hin und wieder etwas mehr als 10h, alles in allem aber im Rahmen.
Lediglich in einem Monat waren dies um einiges mehr(Semesterferien) was mir auch entsprechend ausbezahlt wurde in diesem Monat.

Meine einzige Frage ist eigentlich(kann ja auch sein, dass man das nicht pauschal beantworten kann):
Ob es möglich ist, dass die Folgekosten höher ausfallen könnten als ein Monatsgehalt?


von jogi_88 am 11.07.2011 23:08
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Richtig, dass kann man nicht pauschal benatworten. Wenn der einzige angestellte Programmierer die Firma fristlos verlässt und dadurch die Steuerungsanslage nicht rechtzeitg an den Kunden geliefert werden kann, wo seinerseits Vertragstrafen fällig werden, dann kann die Regressforderung sicherlich deutlich über ein Monatgehalt gehen.
Wenn im gleichen Betrieb der Hausmeister ohne Einhaltung der Kündigungsfrist geht, der sowieo nur ein paar Stunden pro Woche da war, dann dürfte es dem AG kaum gelingen einen tatsächlichen oder angeblichen Schaden geltend zu machen.


von 1000kleinesachen am 11.07.2011 23:16
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Klar ist das möglich. Hängt doch sehr vom Job ab und wie schlau der Chef ist.


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von hamburgerin01 am 11.07.2011 23:16
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Warum sollte es von der Schlauheit des Chefs abhängen?

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von 1000kleinesachen am 11.07.2011 23:20
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