Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe ein Angebot einer anderen Firma bekommen, das ich gerne annehmen würde, allerdings:
Mein aktueller Arbeitsvertrag:
- Festgelegte Arbeitszeit von "min. 10 Stunden pro Woche"(also KEINE Vollzeit)
- Kündigungsfrist: "drei Monate zum Quartalsende"(Probezeit ist bereits vorbei)
- es gibt KEINEN Paragraphen im Vertrag, der sich auf eine Vertragsstrafe bezieht
Was kurz gesagt bedeuten würde, wenn ich fristgerecht kündigen wöllte, dann würde das frühestens Ende Dezember gehen, ich aber bereits Ende August mein Arbeitsverhältnis beenden will.
Kann ich trotzdem eine Vertragsstrafe bekommen, auch wenn im Vertrag nichts Derartiges festgelegt ist? ...Das würde den Vertrag ja eigentlich "nutzlos" machen, wenn keine Vertragsstrafen gelten. Falls doch, mit einer Vertragsstrafe in welcher Höhe hätte ich zu rechnen?
(Macht es einen Unterschied, dass ich momentan studiere und bei meiner aktuellen Firma also nur "nebenher" Jobbe)
Vielen herzlichen Dank im Vorraus für Antworten!!!
von jogi_88 am 11.07.2011 19:48
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Für den Arbeitgeber ist ebenso keine Klausel irgendeiner Vertragsstrafe.
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann würde in diesem Falle, in dem keine Vertragsstrafe festgelegt ist diese "Regresszahlung" um einiges höher ausfallen als eine "einfache" Vertragsstrafe, die ja "normalerweiße" auf ein Brutto-Monats-Gehalt angesetzt wird.
Wenn das der Fall wäre, dann hätte ich mir ja nen ziemlichen "Knebel-Vertrag" eingeheimst... :-/
Ebenso habe ich bei meiner Recherche herausgefunden, dass z.B. Auszubildende laut BBiG nicht mit Vertragsstrafen im
Arbeitsvertrag "bestraft" werden können - aber ich nehme mal an da falle ich als Student auch nicht drunter?
-- Editiert am 11.07.2011 21:52
-- Editiert am 11.07.2011 21:59
von jogi_88 am 11.07.2011 21:50
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Ja, natürlich wäre das der optimale Weg, ohne Beanstandungen seitens der Geschäftsleitung die Sache zu regeln.
Allerdings klang die Geschäftsleitung nicht sonderlich begeistert nach einem gemeinsamen Gespräch, deshalb möchte ich nur für den Fall der Fälle eben mich Kund tun, ob eine Strafe fällig werden könnte, die über einem Brutto-Monats-Gehalt liegt.
Ich habe auch folgendes rausgefunden:
Vertragswidrige Beendigung
des Arbeitsverhältnisses:
In so einem Fall darf Ihr Arbeitgeber einen Bruttomonatsverdienst verlangen (Bundesarbeitsgericht,
4.3.2004, Az. 8 AZR 344/03). Die Frage ist: Ist so etwas verlässlich? Da in meinem Vertrag, wie gesagt, keine Vertragsstrafe erwähnt ist.
von jogi_88 am 11.07.2011 22:16
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Vergessen Sie einfach mal das Wort "Vertragsstrafe".
Darum geht es hier nicht, die ist für Sie nicht vereinbart. In dem Urteil geht es aber um eine Vertragsstrafe.
Da steht nicht, dass ein Arbeitnehmer nicht zu den Folgekosten für eine nicht zulässige
Kündigung herangezogen werden kann. Das ist und bleibt Ihr Problem.
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von hamburgerin01 am 11.07.2011 22:39
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>Vertragsstrafe bei nicht-fristgerechter Kündigung
Richtig, dass kann man nicht pauschal benatworten. Wenn der einzige angestellte Programmierer die Firma fristlos verlässt und dadurch die Steuerungsanslage nicht rechtzeitg an den Kunden geliefert werden kann, wo seinerseits Vertragstrafen fällig werden, dann kann die Regressforderung sicherlich deutlich über ein Monatgehalt gehen.
Wenn im gleichen Betrieb der Hausmeister ohne Einhaltung der Kündigungsfrist geht, der sowieo nur ein paar Stunden pro Woche da war, dann dürfte es dem AG kaum gelingen einen tatsächlichen oder angeblichen Schaden geltend zu machen.
von 1000kleinesachen am 11.07.2011 23:16
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