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Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen

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Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen

Guten Tag,

Folgender fiktiver fall:

Person A schließt mit Person B einen Vertrag ab, dieser Vertrag wird nicht widerrufen oder sonstiges.
Einige Wochen liefen gut, dann nahm die präsents von Person B ab.
Person B läßt über Person C mitteilen dass der Kontakt in Zukunft über jene Person C laufen soll.

Person A allerdings möchte das ganze mit seinem Vertragspartner der im Vertrag drin steht (explizit) [Also Person B] abwickeln ohne Person C.
Laut Vertrag müssen beide Parteien stillschweigen über die Vertragsinhalte. (Ausgenommen Rechtsbeistände).

Änderungen des Vertrags bedürfen der ausdrückliche Erlaubniss beider Parteien.

Nun meine Fragen:

1.) Darf Person B einfach Person C als Kontaktperson stellen obwohl dieser gar kein Einblick in den Vertrag haben darf?
2.) Muss Person A die Person C akzeptieren?
3.) Wenn Person B die Kontaktperson nicht einsetzen durfte, kann Person A die im Vertrag angeordnete Konventionalstrafe verlangen die festgesetzt wurde für das nichterfüllen des Vertragsgegenstand sofern er nicht selber wieder Präsenz zeigt?

grüße




von Kando am 04.05.2011 17:40
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen
quote:
Darf Person B einfach Person C als Kontaktperson stellen obwohl dieser gar kein Einblick in den Vertrag haben darf?

Kommt auf den genauen Wortlaut an. Mal dumm gesagt, eine Sekretärin kann auch die Kontaktarbeit erledigen, ohne die vertraulichen Inhalte der Verträge ihres Chefs zu kennen.

quote:
Muss Person A die Person C akzeptieren?

Kommt wieder auf den Wortlaut und das offenkundig Beabsichtigte an. Wie gesagt, wenn ich einen Vertrag mit einer Firma schließe, habe ich auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Ansprechpartner, außer es war etwas anderes explizit geregelt.

quote:
Wenn Person B die Kontaktperson nicht einsetzen durfte, kann Person A die im Vertrag angeordnete Konventionalstrafe verlangen die festgesetzt wurde für das nichterfüllen des Vertragsgegenstand sofern er nicht selber wieder Präsenz zeigt?

Dazu müßte man erst mal klären, was genau Vertragsinhalt war. Wenn die "Präsenz" von B Vertragsinhalt war, dann kann B sowieso nicht einfach einen Vertreter schicken, außer das wäre verkehrsüblich (so wie ein Beratervertrag mit McKinsey dir nicht garantiert, daß McK immer denselben Berater schickt).

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von Snoop Pooper Scoop am 04.05.2011 21:09
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen
Erstmal danke für die Antwort.

Bei dem Vertragspartner handelt es sich aber nicht um eine Firma sondern um eine Person die explizit als Vertragspartner benannt ist.

Im Vertrag steht explizit drin dass über die Vertragsinhalte stillschweigen gewahrt werden muss und sämtliche Änderungen die ausdrücklichen genehmigung beider Parteien erfordert.

Wenn der Vertragspartner ne Firma ist ok .. Dann ist klar. Aber es ist eine Person.

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von Kando am 04.05.2011 21:18
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen


Wo ist dieser ominöse Vertrag denn einzuordnen?

Dienstvertrag oder zumindest dienstvertragliche Elemente?

§ 613 BGB

Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten.

Wenn die Höchstpersönlichkeit sogar ausdrücklich im V geregelt ist, gibt es keine Zweifel.

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von flawless am 04.05.2011 22:38
Status: Tao (6254 Beiträge)
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>Vertragspartner und weitere Kontaktpersonen
Warum soll der Vertrag ominös sein?
Das über Vertragsinhalte stillschweigen gewahrt werden muss und das änderungen der Schriftform bedürfen ist heutzutage keine seltenheit mehr.

Denke mal mit §613 BGB ist die Frage beantwortet, danke.



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von Kando am 05.05.2011 15:28
Status: Frischling (4 Beiträge)
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