Hallo,
ich ziehe in 4 Monaten aus einer Mietswohnung in ein Eigentum-Einfamilienhaus. Der Vetrag über Telefon/Internet/TV bei Unitymedia läuft noch 10 Monate. Durch den Umzug muss ich im EFH dann 21 Euro/Monat zusätzlich für den Kabelanschluss-Einzelnutzerpreis bezahlen und damit deutlich mehr als aktuell über die Nebenkosten. Somit kann der Vetrag mit dem Umzug nur durch deutlich erhöhte Kosten für mich weitergeführt werden. Ist dies ein Grund den Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Vertragskündigung Unitymedia bei Umzug in EFH
14. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2017 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung Unitymedia bei Umzug in EFH
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 15:54
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Nein, solche Gründe sind nicht im TKG/BGB vorgesehen. Sie liegen zudem im Verantwortungsbereich des Kunden.
Ist die neue Adresse überhaupt UM-Gebiet? Ist das Haus überhaupt passend verkabelt?
#2
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 18:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Hilfe. Das Haus liegt sowohl im UM-Gebiet und ist auch verkabelt. Somit fallen die 2 Gründe leider aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 19:22
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Dann bleibt Dir nur den Vertrag auf Internet+Telefon zu begrenzen, denn das Haus hat sicher eine SAT-Anlage und TV war bei Miete bestimmt erzwungen und evtl. in Umlagen enthalten!?
Oder hält sich UM an die alten Preise aus dem bestehenden Vertrag?
-- Editiert von Mr.Cool am 14.10.2017 19:23
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten