Hallo zusammen,
ich hoffe mich kann jemand auf die richtige Spur bringen.
Die Mindestlaufzeit meines Webhosting-Vertrages läuft am 08.02.2012 aus. Laut AGB verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, "falls er nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Vetragslaufzeit schriftlich gekündigt wird."
Kündigung erfolgte gestern, 08.01.2012, vier Wochen später ist m.E. der 05.02.2012, also immer noch fristgerecht, oder?
Laut Antwort des Anbieters hätte die Kündigung zum 07.01. erfolgen müssen, aber das wäre ja dann 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit, oder?
Welche gesetzl. Regelungen sollten hier greifen? Ich bin Gewerbetreibender im Nebenberuf, also kein Vollkaufmann.
Danke im Voraus !!
Gruß,
Deascio
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Vertragskündigung: Frist 4 Wochen < 1 Monat ?
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 10:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung: Frist 4 Wochen < 1 Monat ?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 11:51
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Hoster auf die eigene AGB hinweisen. Vielleicht sind die auch geändert worden? Ansonsten hast du recht und 4 Wochen sind 28 Tage und nicht 31. Aber vorsicht - Schriftform bedeutet oft Unterschrift im Original und Fax muss nicht unbedingt akzeptiert werden. Einschreiben ist in solchen Fällen besser.
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" Gruss aus Offenbach"
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