Hallo,
Ich habe eine Mitfahrgelegenheit gesucht und bin bei nimimit.de gelandet.Erst unter dem Button erscheint der Preis für einen 24-monatigen Vertrag. Da hat man aber schon auf den Button geglickt.Ich habe aber sofort die AGB gelesen das man innerhalb von 2 Wochen auch per e-mail wiederrufen kann. Das habe ich auch sofort gemacht.Einmal über ihre Seite und einmal über meine e-mail Adresse, welche ich abgespeichert habe.4 Wochen später bekomme ich trotzdem eine Rechnung.Habe gleich eine e-mail hingeschrieben und meinen Wiederruf angehängt und mit einem Anwalt gedroht.Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht?
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"B.Z."
-- Editiert von babs123 am 04.01.2008 13:50:42
Vertragsfallen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Blättere einfach einige Seiten zurück. Das Thema hatten wir schon ausführlich...
Oder guck dort
Netzwelt.de
da wird das sehr ausfürlich behandelt.
-- Editiert von chris_2001 am 04.01.2008 18:40:12
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für eure Tipps. Habe mich mit dem Thema noch nie befasst. War eigentlich immer auf der Hut und bin dann doch reingefallen.
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"B.Z."
Hallo babs123
Wir haben auch gerade Ärger mit nimimit.
Auf Rat eines befreundeten Anwalts haben wir den Vertrag (allerdings erst nach Erhalt der Rechnung) schriftlich widerrufen, und wegen Irrtums angefochten, da ein Vertrag zu den genannten Bedingungen nie gewünscht war.
Nicht dass die das Interessiert hätte.
Aber lt. diesem Anwalt haben wir damit zunächst mal alle rechtlichen Schritte getan, die wir tun konnten.
Jetzt werden wir das einfach aussitzen.
Wenn die ein Geld wollen, müssen sie es einklagen. Und da die selber wissen, auf welch wackligen Füßen deren Forderung besteht, werden die das nie tun. Denen reichen die 10% die sie mit Drohungen weichkochen können, und die dann irgendwann bezahlen.
Von uns sehen die keinen müden Cent.
Am Freitag kam der erste Brief von deren Anwalt, aber das macht uns keine schlaflosen Nächte.
Und wenn Du per email widerrufen hast (Brief per Einschreiben ist in so einem Fall aber natürlich immer besser) hast Du sogar noch die bessere Position als wir.
-- Editiert von Aran am 06.01.2008 17:51:38
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