Hallo ,
Ich bin exam. Krankenschwester und hatte mit meinem Arbeitgeber besprochen meine Arbeitszeit von 70% auf 50% zu reduzieren. Die 20 % welche ich abgegeben habe übernimmt nun eine Kollegin von mir. Nun sollen wir beide einen Zusatz im Vertrag unterschreiben der uns verpflichtet als Teilzeitkraft Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
Besprochen war nur die Änderung der Arbeitszeit.
Die PDL begründet dies sei seit einigen Jahren betriebliche Praxis bei neuen Verträgen. Ich habe aber keinen neuen Vertrag sondern nur ein Nachtrag zum alten bestehenden unbefristeten Vertrag. Ist das zulässig im Rahmen der Änderung die Unterschrift zu diesem Zusatz zu fordern?
Freundliche Grüße
S.
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Vertragsänderung Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die PDL versucht es halt. Es gibt auch keine Regelung, wonach das verboten wäre. Aber da ja Überstunden und Mehrarbeit vermutlich genau das Gegenteil von dem sind, was Sie wollen, müssen Sie sich nicht darauf einlassen. Dann ist natürlich wieder die Frage, ob der Reduzierung zugestimmt wird. Wenn vorhanden, können Sie auch den Betriebsrat oder die Personalvertretung um Unterstützung bitten.
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Der Arbeitgeber tut sich natürlich leichter wenn er sich die Möglichkeit offen hält auch Teilzeitkräften Überstunden zuzuweisen. Es kann sein, dass dieser Option praktisch bedeutungslos ist, weil sie nicht eingefordert wird; es kann aber genauso gut sein, dass ihr dann ständig mehr arbeitet als wir eigentlich wollt. Wie euer Betrieb da tickt, wisst ihr selber wohl einzuschätzen.
Am besten legst du deinem Arbeitgeber wohl schriftlich noch mal vor, weswegen du reduzierst und dass dir an der Einhaltung der reduzierten Arbeitszeit auch gelegen ist.
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