Liebe Community,
ich habe mein Anstellungsverhältnis zum 15.10.2017 gekündigt. Ich habe einen jährlichen Anspruch auf 25 Urlaubstage (20 gesetzlich, 5 vertraglich). Es gibt ja die Regelung, dass bei einer Kündigung des Anstellungsverhältnisses nach dem 30.06. der volle gesetzliche Urlaub gewährt wird, dementsprechend 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Wie verhält es sich nun mit dem vertraglichen Urlaub? Der Anstellungsvertrag regelt folgendes:
Zitat:(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesterholungsurlaub von 20 Arbeitstagen kalenderjährlich. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung.
(2) Darüber hinaus steht dem Arbeitnehmer zusätzlicher bezahlter Erholungsurlaub von weiteren 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu, der sich jeweils im folgenden Kalenderjahr um einen Arbeitstag bis auf maximal 10 Arbeitstage erhöht (fünfmalige Erhöhung). Bei Eintritt nach dem 30.06. erhöht sich der vertragliche Urlaubsanspruch jedoch erstmalig zum übernächsten Kalenderjahr. Im Jahr des Ein- oder Austretens entsteht der vertragliche Urlaubsanspruch jedoch nur in Höhe von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses. Der vertragliche Urlaubsanspruch verfällt spätestens mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer auf den Urlaub aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht nehmen kann, z.B. weil er während des Kalenderjahrs arbeitsunfähig erkrankt ist.
Ich habe dieses Jahr bisher bereits 22 Urlaubstage beansprucht. Meine Rechnung wäre diese:
Gesetzliche Urlaubstage: 20
Vertraglich: 5/12*9 = 3,75 --> 4 Urlaubstage
Gesamtanspruch 2017 also: 24 Urlaubstage, womit ich also noch 2 Tage beanspruchen könnte. Liege ich mit meiner Rechnung richtig?
Danke und viele Grüße