Vertrag zur auschließung von Ideenklau

29. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
leosch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag zur auschließung von Ideenklau

Hallo,

ich arbeite mit einem Kollegen schon länger an einer Geschäftsidee. Die Idee ist eigentlich so gut wie ausgereift und der Business Plan ist geschrieben. Jetzt ist diese Kollege leider kurzzeitig abgesprungen, da er aus Mangel von Zeit und fehlender Überzeugung das Projekt aufgeben will.
Ich möchte dieses Geschäftsidee jedoch in veränderter Form realisieren.
Wie kann ich jetzt sicherstellen, dass er mich nach erfolgreichen Start des Projektes nicht klagt? Wie kann ich so einen kurzen Vertrag formulieren, wo ich dann die Unterschrift meines Kollegen hole? (Er ist bereit dies zu machen)

Ich bedanke mich für die Hilfe

Viele Grüße



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wie kann ich so einen kurzen Vertrag formulieren


Keine Rechtsberatung im Einzelfall!

Abgesehen davon sind Geschäftsideen ("Kühlschränke an Eskimos verkaufen", "Eine kostenpflichtige App verkaufen, die die Raucherentwöhnung vereinfacht", "Eine Online-Version von 'Jag den Wocket' veröffentlichen") in Deutschland sowieso nicht schützbar. Das haben bisher nur die USA in sehr engen Grenzen ermöglicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Mutig sind Sie, dass muss man Ihnen lassen. Ein solches Anliegen in einem Laienforum zu stellen ist fast schon lebensmüde.

So einen Vertrag rechtssicher zu erstellen braucht Zeit, Fachwissen und schlussendlich auch ein Paar EUR (und damit sind nicht 2 EUR gemeint).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

als Laie würde ich sagen: mit einer irgendwie gearteten, schriftlichen Willenserklärung Deines ehemaligen Partners sollte schon viel gewonnen sein.

Du schreibst ja, dass er sich von sich aus von Eurem ehemals gemeinsamen Vorhaben abgewandt habe, weil er nicht mehr dran glaube. Was spricht dagegen, dass Du ganz offen auf ihn zugehst und er dies so niederschreibt - inklusive des Versprechens, dass er die Sache auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht, wenigstens nicht ohne Dich, umsetzen wird? Zu einem Vertrag gehören eh immer mindestens zwei; auf ihn zugehen wirst Du also sowieso müssen.

Und wenn Ihr Euch nicht zerstritten habt, so liest es sich wenigstens anfangs in Deinem Posting, dann sollte diese Einigung ja keine allzu großen Schwierigkeiten machen.

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