Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)
Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine knifflige Frage, wie ich mich am besten stelle...

Folgendes:

11/2007 ein Auto EZ 07/2003 (Neupreis ca. 39.000€) zum Preis von 15.300€ mit 85TKM gekauft.

Zustand 01/2013, Laufleistung 201TKM.

Fahrzeug sollte jetzt verkauft werden und es wurden Vorschäden festgestellt.

Mitterweile hat sich rausgestellt:

- Austauschmaschine bei 2.300km
- 2004: Kotflügel vorn rechts ausgebeult und gespachtelt
- 2005: Fahrertür ausgetauscht, Seitenteil hinten links ausgebeult und gespachtelt, Tür hinten links lackiert.
- 2007: Lackierarbeiten im Rahmen der Aufbereitung

Der Händler hat dies mittlerweile zugegeben und meinte, dass der 2005er Schaden eine Höhe von etwa 2.600€ war. Zu dem anderen konnte er wohl nix sagen.

er entschuldigte sich mehrfach, aber es sei alles kein Vorsatz gewesen, sondern es wurde schlicht vergessen, in der Fahrezugakte zu vermerken, dass es diese Vorschäden gab.

Alles sei ihm sehr unangenehm, aber er bietet nur an, die Reparaturrechnungen rauszugeben, damit ich meinen Interessenten (Auto soll verkauft werden) zeigen kann, dass alles fachgerecht repariert wurde etc.

Ich glaube das Versehen aber nicht und ehrlich gesagt kann das auch nicht mein Problem sein.

Er ist der Meinung, dass eine Wertminderung ohnehin nur in Höhe von 10% des Schadens in Betracht käme, also etwa 260€. Aber selbst da gab es kein Angebot, mir wenigstens diese zu erstatten.

Was wäre nun eine kluge Vorgehensweise?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Austauschmaschine bei 2.300km


Das ist ja nun kein "Vorschaden", sofern der ATM keine höhere Laufleistung hatte als der kaputte originale.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Die Maschine ist ein kleiner Teil dessen, was mich stört. Aber darüber sehe ich hinweg.

Mit geht es insbesondere um die anderen Schäden.
Die wurden mir alle samt nicht angegeben.

Und jetzt läuft auf einmal ein Kaufinteressent um das Auto und misst Lackstärken im hinteren linken Bereich und der hinteren Tür von über 300, dann vorn rechts im Kotflügel knappe 300, an der getauschten Tür plötzlich nur 95 und am Rest des Fahrzeugs zwischen 150 und 170.

Der hat natürlich dankend abgelehnt und ist wieder gefahren.

Ich denke, ein Schaden von 2.600€ ist auch kein Bagatellschaden mehr...

Wie gesagt wurde mir alles verschwiegen und gestern wurde es plötzlich zugegeben, aber ansonsten keine großen Zugeständnisse in finanzieller Sicht oder so.

Jetzt stehe ich dumm da mit meinem instandgesetzten "unfallfreien" Fahrzeug. Dass es dem Händler ANGEBLICH so doll leid tut, hilft mir da wenig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen