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Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?

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Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?

Person A hat ein Roller erworben bei Person B und ein 2. Roller als zusatz bekommen was auch als Zusatz bezeichnet worden ist.
Es wurde schriftlich festgehalten das es zu dem Zusatzroller Org. papiere dazugibt.
Nach Erwerb und Abholung stellte Person B fest das er die Papiere nicht mehr findet von Zusatzroller.
Hauptvertrag ging es um den Roller wo alles nach Beschreibung übernommen wurde.
Ist Der Vertag ungültig weil zusatz von Person B falsch beschireben ist oder gültig da es nicht um das Hauptgegenstand ging und dadurch auch
nicht grob abweicht ?
Streitwert 150
Wür wird es bzw wie könnte es ausgehen ?

MFG

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von internetnihat am 01.07.2012 22:02
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?
VK hat seine Pflichten aus dem KV nicht vollständig erfüllt!

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von hamburger-1910 am 01.07.2012 22:24
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?
Ist es den nicht eine Nebensache was Person b Nicht erfüllt da die Hauptgegenstand alles glat gelaufen ist und nur das 2. Teil als Geschenk diente was nicht komp. war
mfg.


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von internetnihat am 01.07.2012 22:35
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?
Person B muss den Kaufvertrag erfüllen.
Also Papiere auf eigene Kosten beschaffen welche den Status der original Papiere besitzen.

Macht er das nicht, einigt er sich mit dem Kaäfer auf Schadensersatz.

Macht er das auch nicht, könnte A ihn verklagen. Das wird dann richtig teuer ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 01.07.2012 23:23
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 541 User(n) bewertet)

>Vertrag ungültig wen zusatz nicht übereinstimmt?
Hallo,

wie schon von hamburger-1910 gesagt hat der Verkäufer den Vertrag nicht vollständig erfüllt, er schuldet noch immer einen Teil der Ware (hier die Papiere).
Wenn er diese nicht beschaffen kann, muss er für den Schaden aufkommen. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass sich der Käufer woanders einen vergleichbaren Roller kauft und den Mehrpreis vom Verkäufer verlangen kann; im Gegenzug müsste er natürlich den papierlosen Roller zurückgeben.

quote:
Ist Der Vertag ungültig weil zusatz von Person B falsch beschireben ist oder gültig da es nicht um das Hauptgegenstand ging und dadurch auch nicht grob abweicht?
Beides nein. Es wurde nicht falsch beschrieben (im Sinne eines Irrtums - etwa hat 10 PS, in Wirklichkeit sind es aber nur 9), sondern es wurde etwas zugesichert, was nicht einzuhalten ist (Pech für den Verkäufer).
Und "nicht grob abweicht" kann doch wohl nur ein Scherz sein, fehlende Papiere sind ein deutlicher Mangel.

quote:
Streitwert 150
Was soll das bedeuten? War das der Gesamtpreis, der Wert des 2. Roller oder ist das schon der Wert der fehlenden Papiere (Wiederbeschaffungswert)?

MfG Stefan



von reckoner am 01.07.2012 23:36
Status: Unsterblich (3888 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 125 User(n) bewertet)


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