Vertrag mit einer Arbeitnehmerüberlassung!!

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
deniz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit einer Arbeitnehmerüberlassung!!

Hallo zusammen,

1. ich bin seit juni 2004 in einer zeitarbeitsfirma als mechatroniker beschäftigt. ich bin aber der meinung das er mich unterm tarif bezahlt. (8.50€/Std.) Würde mich freuen wenn ich nähere auskünfte über die tarife erhalten könnte.

2. da ich durch solch eine zeitarbeitsfirma an firmen verliehen werde, bin ich zur zeit in einer firma was sich viel erlaubt.
1. z.B. 10Std./tägl oder auch mehr was eigentlich gesetzlich nicht erlaubt ist.
2. keinen ersthelfer im betrieb
3. durchschnittliche arbeitsstunden im monat 220 bis 250 Std.

ist das erlaubt?? wenn nicht was kann ich dagegen tun????

würde mich auf eine antwort freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Unter www.marktplatz-zeitarbeit.de und www.bza.de bekommt man einige Informationen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Damit ein Tarifvertrag gültig wird, muß zumindest der Arbeitgeber die Gültigkeit für sein Unternehmen erklären oder Mitglied im Arbeitgeberverband sein. Wenn er das tut oder ist, gilt der Tarifvertrag auch für Sie.

Eigentlich gilt er nur für Gewerkschaftsmitglieder, aber damit da nicht alle Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied werden, gilt er im allgemeinen für alle. Steht im Tarifvertrag.

Unter:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/zeitarbeit.htm finden Sie einige Tarifverträge für Zeitarbeitsfirmen.

Die zehn Stunden AZ und die Monatsarbeitszeit ist rechtswidrig, siehe Arbeitszeitrecht.

Da es sein kann, dass Sie im Falle eines Unfalls während der Arbeitszeit nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sind, würde ich das als Arbeitnehmer ernst nehmen.

Sie können Ihren Arbeitgeber auf die rechtswidrigen Arbeitsbedingungen ansprechen, wenn er Ihr Anliegen ignoriert, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen klagen und werden höchstwahrscheinlich recht bekommen.

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#3
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

die 8,50¤ sind noch richtig viel.
Ich war die erste Hälfte des letzten Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und hab alsProgrammierer nur 7,20 die Stunde bekommen.

-----------------
"*del*: User deleted by stuffed Error."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cäcilia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

falls der Zeitarbeits-Tarifvertrag für euch gilt, wäre das eine Einstufung in die Gruppe 2 oder 3; das ist für Leute mit Ausbildung (Gruppe 3, Ausbildungszeit unter drei Jahren!) oder ohne Ausbildung, mit Anlernzeit und Einarbeitung (Gruppe 2). Die Eingruppierung erfolgt überwiegend anhand der tatsächlichen Tätigkeit, nicht unbedingt nach dem Bildungsabschluss. Das würde heissen, ihr habt keine Ausbildung als Programmierer/Mechatroniker bzw. keine dreijährige Ausbildung, richtig?

Falls die ZA-Firma dem Tarifvertrag angeschlossen ist, und falls ihr doch eine längere Ausbildung habt, würde ich denen mal die entsprechenden Dokumente zeigen und nachfragen, ob die Einstufung wirklich richtig ist...

Viele Grüße
Cäcilia

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