Vertrag hinfällig durch nichtantreten im Mutterschutz?

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
MonaStern
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Vertrag hinfällig durch nichtantreten im Mutterschutz?

Guten Abend zsm. Vielleicht weiß ja jemand bescheid.
Ich war heute in der Personalabteilung zwecks meinem Resturlaub. Darauf hin sagte man mir das ich keinen hätte, da der alte Vertag am 8.12 ausläuft. Der neue Vertrag (ab 9.12) sei
hinfällig, da ich ihn nicht mehr antreten könne, weil ich ab 2.12 im Mutterschutz bin.
Ich arbeite beim Tv und wir haben immer befristete Verträge pro Staffel. Diesen Vertrag ab 9.12 habe ich schon 2015 unterschrieben. Ist es rechtens das dieser Vertrag seitens der Produktion nun einfach hinfällig wird?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mona

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Hier sollte man genau den Text des neuen Vertrages ansehen, was bzgl. des Vertrages steht, wenn man am ersten Arbeitstag entschuldigt oder nicht entschuldigt steht. Evt. ist auch ein Blick in den Tarifvertrag notwendig.

Hat der Arbeitgeber überhaupt den Vertrag schon unterschrieben?

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Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wichtig könnte hier auch sein, wie oft hier befristete Verträge nacheinander abgeschlossen werden mit demselben Arbeitgeber.

Gibt es einen Betriebsrat? Der wäre hier ja wirklich der beste Ansprechpartner, wenn sowas frauenfeindliches üblich ist... :augenroll:

Solche Verträge sind Schwangerschaftsverhütung, auch sehr erfolgreich, in wenigen Jahren schon fehlen uns 3 Millionen Fachkräfte.

-- Editiert von altona01 am 07.09.2017 21:58

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
MonaStern
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja der Vertrag wurde auch damals schon seitens des AG unterschrieben.
Es gibt keine Klausel in der iwas über krankheit oder ähnliches am ersten Arbeitstag.

Auf dem deckblatt steht

"Die Vertragszeit beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit, vorraussichtlich am 9.12 und endet am.."

Das ist der einzigste Satz der sich darauf beziehen könnte.

Ich habe dort seit 8 jahren immer nur befristete Verträge, teilweise mit ALG1 Pausen wegen Drehunterbrechung. Da kann sich auch keiner einklagen, das haben die schon nicht blöd gemacht..

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#4
 Von 
MonaStern
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Und nein es gibt keinen Betriebsrat.

Ja ist alles sehr fies, es geht ja durch die 2 Alg1 Monate im Jahr schon einiges an Elterngeld flöten.
Augen auf bei der Berufswahl ^^ wenn man das nur immer früher schon gewusst hätte :D

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von MonaStern):
"Die Vertragszeit beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit, vorraussichtlich am 9.12 und endet am.."


Das dürfte schon entscheidende Klausel sein. Es sieht so aus, dass der Vertrag nicht an einem bestimmten Tag beginnt, sondern erst mit Aufnahme der Tätigkeit, nur das Ende scheint wirklich festgeschrieben zu sein.

Es scheint, dass der 2.12 wohl 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin ist. Von diesem Zeitpunkt an gibt es aber nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot, wenn Sie sich zur Arbeitsleistung bereit erklären, kann die Beschäftigung (widerruflich) weiter erfolgen. Es darf aber aus anderen Gründen kein Verbot existieren.

Man kann vermutlich den Vertrag auch nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen.

Das ist insgesamt aber Recht komplex, so dass diese Problematik ein Laienforum sprengen würde. Ich würde da ein Gang zum Arbeitsrecht-Anwalt empfehlen.

Außerdem wäre zu klären, was das einem bringen würde und was das für die spätere berufliche Laufbahn für Nachteile entstehen könnten, schließlich will man später weitere Verträge angeboten bekommen.

Wenn Urlaub nicht mehr genommenen werden kann, muss er auch ausbezahlt werden, das wäre vielleicht auch von Vorteil.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 08.09.2017 00:42

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 08.09.2017 00:43

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von MonaStern):
Darauf hin sagte man mir das ich keinen hätte, da der alte Vertag am 8.12 ausläuft.

Wieviel Resturlaub hätte man denn noch gehabt?



Zitat (von MonaStern):
Der neue Vertrag (ab 9.12) sei hinfällig, da ich ihn nicht mehr antreten könne, weil ich ab 2.12 im Mutterschutz bin.

Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, dann ist der auch gültig.



Insgesamt liest sich das wie die branchenübiche "Abzocke".
Und wenn man dagegen klagt, bekommt man in der Regel nicht mal mehr einen Job als Kabelhilfe ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
MonaStern
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Resturlaub wäre noch eine Woche gewesen, also darum geht es mir auch gar nicht.

Allerdings kann mir momentan weder das AA noch die KK beantworten in welcher höhe dann mein Mutterschaftsgeld ausfällt welches ja normal der Arbeitgeber übernehmen würde.

Somit weiß ich weder an wen ich mich jetzt wende bzgl der Höhe des Geldes, noch ob es sich lohnt einen Anwalt hinzu zuziehen.

Richtig blöde Situation..

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#8
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)


Beim Arbeitsgericht kann man sich beraten lassen und muss so erstmal kein Geld investieren. Das würde ich dringend empfehlen, da der Ag ja ankündigt, dass er sich nicht an den Vertrag halten wird.

Problematisch ist tatsächlich, dass ja auch keine Arbeitslosigkeit vor dem Mutterschutz da ist und somit das Arbeitsamt nicht zuständig wird.die 13€/Tag der Krankenkasse mpssten gezahlt werden, für den Ag-Anteil werden sie aber nicht zuständig.

Persönlich würde ich, wenn nötig, auf den Mutterschutz verzichten und diesen erst ab dem 10.12. In Anspruch nehmen. Zusätzlich würde ich klären (beim Anwalt oder Arbeitsgericht) ob es möglich ist auf den Mutterschutz zu verzichten und zeitgleich ein begreztes Beschäftigungsverbot einzureichen (bei dem der Arzt zb schreibt, dass nicht mehr als 2 Stunden gearbeitet werden kann)

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#9
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Für das Elterngeld spielt es erstmal keine so grosse Rolle, da beim Bemessungszeitraum der Mutterschutz ausgeklammer wird. Hier wird der Dez also eh nicht eingerechnet.

Ich würde vermuten, dass durch den fehlenden Arbeitgeber -Anteil nach der Geburt dann zumindest in den ersten beiden Monaten Elterngeld ausbezahlt wird.

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#10
 Von 
MonaStern
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Also habe eben nochmal einen Rückruf der KK erhalten. Die ünernehmen den anteil des AG in Höhe von Krankengeld, das sind ca 70%
Mein AG hat mich auch nochmal angesprochen, er wäre bereit den Vertrag so zu verändern das ich durchgehen angestellt bin. Er selbst wusste nicht das es rechtlich wohl tatsächlich so richtig ist wie von der Personalabt. Gesagt.

Trotzdem vielen Dank für die ganzen Tips.

Liebe Grüße Mona

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