Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht

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Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht

Guten Tag liebe Leute!

Ich habe eine Frage.

Ich habe einen Kunden, der sich vertraglich an mich gebunden hat. Es ist eine beidseitige Kündigung innerhalb von 2 Monaten vereinbart. Gleichzeitig ist ein Zahlungsziel von Rechnungen von 7 Tagen vereinbart.

Da der Kunde seine Rechnungen nicht zahlt und auch auf Mahnungen und mittlerweile Inkassoandrohung nicht reagiert, nun meine Frage, ob aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann?

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von Margarethe Schreinemarkers am 09.02.2010 13:51
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
Wenn er eine gesetzte Frist schon hat verstreichen lassen, ist er in Verzug und du kannst dann Rücktritt vom Vertrag erklären.

§323 BGB oder §314 II BGB wäre die Rechtsgrundlage, je nachdem, ob ein Dauerschuldverhältnis vorliegt oder nicht.

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von Jennifer_A am 09.02.2010 16:44
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
Und bitte kein Inkassoinstitut beauftragen, sondern direkt einen Anwalt.




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von Harry_van_Sell am 10.02.2010 04:58
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
warum einen Anwalt und kein Inkassounternehmen?

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von Margarethe Schreinemarkers am 10.02.2010 09:07
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
Schau mal hier nebenan ins Inkassoforum ;-)
Weil der Gläubiger die Inkassokosten nicht bezahlen muss, die Kosten des Anwalts schon.


quote:
Gleichzeitig ist ein Zahlungsziel von Rechnungen von 7 Tagen vereinbart.

Schriftlich mit Unterschrift des Kunden oder in welcher Form?

Gibt es Nachweise, das die Rechnungen und Mahnungen dem Kunden zugegangen sind?




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von Harry_van_Sell am 10.02.2010 09:29
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
Die Vereinbarung zur Zahlungsfrist ist im Vertrag niedergeschrieben.
Das die Rechnungen und Mahnungen eingegangen sind, ist natürlich nicht nachweisbar. Ich habe aber an die Buchhaltung der Firma nochmal alles per Mail geschickt.


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von Margarethe Schreinemarkers am 10.02.2010 09:52
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>Vertrag fristlos kündigen / Kunde zahlt nicht
Dann erst nochmals alles ausdrucken und per Einschreiben mit Zahlungsfrist (7Tage) an den Kunden senden.
Sonst behauptet der ganz frech 'hab nix bekommen' und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Ruhig mitteilen das dies die letzte Mahnung der vielen ist und man sich leider gezwungen sieht die Angelegenheit nach erfolglosem Fristablauf dem Anwalt zu übergeben.




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von Harry_van_Sell am 10.02.2010 12:07
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