Vertrag fehlt noch - was sagt das AA??

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
erdzíege
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag fehlt noch - was sagt das AA??

Hallo,
folgende Frage: ich bin seit Oktober 05 arbeitslos gemeldet, habe aber Ende November schon die Zusage für eine neue Stelle bekommen, die ich am 02.01. angetreten habe. Allerdings fehlt mir immer noch der Arbeitsvertrag.

Dem Arbeitsamt habe ich mitgeteilt, das ich eine Zusage habe, aber eben noch keinen Vertrag und die sagten mir, das ich mich erst abmelden soll, wenn der Vertrag da ist.

Muss ich nichts befürchten, wenn ich mich aufgrund des fehlenden Vertrages rückwirkend dort abmelde? Mir ist das alles nich so recht geheuer...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Spätestens mit der Aufnahme Deiner neuen Tätigkeit hast Du einen Arbeitsvertrag, wenn auch nur einen mündlichen. Auf der einen Seite solltest Du - zur beiderseitigen Absicherung - zusehen, dass Du so schnell wie möglich einen schriftlichen Vertrag mit Deinem AG machst, auf der anderen Seite musst Du Dich m.E. umgehend beim Arbeitsamt abmelden. Das geht im Übrigen auch telefonisch.

Gruss,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@erdziege

..und bitte per Einwurfeinschreiben dem Amt die Aufnahme der Arbeit mitteilen...dann kann dir kein unrechtmäßiges ERhalten von Leistungen unterstellt werden!

sunbee

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