Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter hat sich bei einer Online Stellenanzeige für Bundesfreiwilligen Dienst angemeldet da die Einrichtung jemand sucht!
Das ist im Namen der Einrichtung passiert und der Name des MA als Ansprechpartner. Die Einrichtung hat ihm das nicht in Auftrag gegeben sondern er dachte, das es sinnvoll für seine Arbeit ist! Natürlich wurde das kleingedruckte überlesen!
Jetzt ist eine Rechnung gekommen über 24 Monate zu 800 Euro!
Wie stehen die Chancen, dass man den Vertrag auflösen kann? Der MA hat eigentlich nicht das Recht, Verträge für die Arbeit abzuschließen!
Ich wäre über eure Meinungen und Empfehlungen sehr dankbar!
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Vertrag Online Stellenanzeige Plattform
7. Januar 2015
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Frage vom 7. Januar 2015 | 09:58
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 10x hilfreich)
Vertrag Online Stellenanzeige Plattform
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#1
Antwort vom 12. Januar 2015 | 18:09
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie stehen die Chancen, dass man den Vertrag auflösen kann? <hr size=1 noshade>
Ohne Zustimmung deines AG ist der Vertrag nicht wirksam, §177 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Der MA hat eigentlich nicht das Recht, Verträge für die Arbeit abzuschließen! <hr size=1 noshade>
Dann bleibt Schadensersatzanspruch der Gegenseite, §179 I BGB . Der Schaden müßte belegt werden und beträgt sicherlich nicht 100% der Rechnungssumme.
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