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Verträge bei top-of-software.de der Antassia GmbH - wirksam oder Abzocke? - 1/1
vom 24.04.2010   |   2823 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Vertragsrecht

Verträge bei top-of-software.de der Antassia GmbH - wirksam oder Abzocke?

Von Rechtsanwalt
Dipl.-jur. Naser Mansour
Mansour

Bewertungen: 15
Schwerpunkte: Urheberrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht.
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In letzter Zeit häufen sich bei mir Mandate, die versehentlich einen entgeltlichen Vertrag bzw. ein Abonnement  bei der Antassia GmbH auf der Webseite top-of-software.de abgeschlossen haben. Meist gelangen die Verbraucher rein zufällig auf der vorgenannten Internetseite der Antassia GmbH und füllen ein Anmeldeformular aus, ohne zu wissen, dass sie damit einen Vertrag abschließen. Der Vertrag beinhaltet ein kostenpflichtiges Abonnement über ca. zwei Jahre.

Dringend anzuraten ist jedem, der dieser „Abo-Falle“ zum Opfer wird, dass er den geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen, bestenfalls noch am selben Tag, widerruft. Eine formlose Erklärung „hiermit widerrufe ich den von Ihnen erwähnten Vertrag“, genügt. Gleichzeitig sollte vorsorglich mit aufgenommen werden, dass die Anmeldung versehentlich geschah sowie, dass von Anfang an kein Rechtsbindungswille bestand und daher die Erklärung auch gemäß §§ 119 ff. BGB angefochten wird.

Oft bleiben „Abzocker“  von laienhaften Schreiben unbeeindruckt und ignorieren die Schreiben der Opfer komplett, sodass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dringend und zeitnah empfohlen wird.

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