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Verträge im Internet - 1/7
del vom 14.7.2000   119224 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Verträge im Internet - Klick und Kauf ?

Wenn ich hier klicke, verkaufe ich gleich meine ganze Seele, habe ständig Abbuchungen auf meinem Konto und bekomme zusätzlich noch jede Menge unerwünschte Mails in meinen Posteingang. Auf keinen Fall.. .




Nun, Vorsicht kann nicht schaden, aber so wird man nie die Vorzüge des Internetzeitalters kennenlernen. Wenn Sie wissen, wie Verträge im Internet wirksam werden und wie Sie Risiken eingrenzen oder ausschließen können, werden Sie feststellen, dass kein Grund zur Panik besteht.

Verträge bestehen aus übereinstimmenden Willenserklärungen (meist zwei). Sie kommen zustande durch das Angebot (Vertragsantrag, Offerte) einer Seite und die Annahme (Vertragsannahme, Akzept) der anderen. Mit der Annahme gilt der Vertrag als geschlossen und bindend, beide Seiten sind ab diesem Zeitpunkt Vertragspartner.
In dem Angebot sind bereits die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten (welche Ware, welche Dienstleistung, zu welchem Preis etc.), damit dies nur noch durch ein "Ja" angenommen oder durch ein "Nein" abgelehnt werden braucht. Die Annahme muss demjenigen, der das Angebot gemacht hat, gegenüber erklärt werden.

Im normalen Leben passiert das regelmässig durch mündliche Erklärung ( Gut, zu dem Preis kaufe ich die Ware auf jeden Fall ) oder Unterschriften ( Der Unterzeichner erklärt sich mit obigen Erklärungen einverstanden.. . ).
Im Internet ist zu differenzieren: muss für den bestimmten Vertrag eine besondere Form eingehalten werden (z.B. schriftlich, notarielle Beglaubigung), wird dies nicht durch bloßes Klicken mit der Maus möglich sein.

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